Berufliche Schulen führen in der Regel Präsenzunterricht durchUnterricht nach den Sommerferien
Unter der Voraussetzung, dass es weiterhin gelingt, das lnfektionsgeschehen in Baden-Württemberg zu kontrollieren, werden die Schülerinnen und Schüler im kommenden Schuljahr in der Regel im Präsenzunterricht in der Schule unterrichtet.
Es gelten jedoch besondere Hygiene- und Sicherheitsvorschriften.
Dazu gehört unter anderem, dass Schülerinnen und Schüler, die Symptome einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus zeigen, das Schulgelände nicht betreten dürfen. Der Unterricht findet für sie dann, wenn möglich zeitgleich, außerhalb des Klassenverbundes an einem anderen Ort statt, beispielsweise durch Videoschaltung oder andere geeignete Möglichkeiten für Fernunterricht.
Laut aktueller Corona-Verordnung muss außerdem ab 14. September 2020 an weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren außerhalb der Unterrichtsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Die Schulen werden alle Anstrengungen unternehmen, um einen geregelten Unterricht sicher zu stellen. Dennoch kann es veränderte Zeitraster der Unterrichtsstunden geben.
Sollte es zu einer weiteren Schulschließung kommen, benötigen die Auszubildenden ausreichend Lernzeit. Betriebe sollten sich dabei an den planmäßig ausgewiesenen Unterrichtszeiten orientieren.