Jugendlicher und Lehrer an einer CNC Maschine
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Landesförderprogramm3.500 Euro für Ausbildungsbetriebe

Die Sorge, dass das Ausbildungsengagement von Unternehmen infolge der Corona-Krise nachlässt, ist groß. Das Land hat reagiert und unterstützt kleine Unternehmen mit bis zu neun Mitarbeitenden mit einer Zahlung von 3.500 Euro aus Mitteln der EU. Der Zeitrahmen der Förderung wurde nun ausgeweitet.

„Gerade kleinere Unternehmen engagieren sich über die Maße, bilden oft auch benachteiligte Jugendliche aus und sind durch die Corona-Krise besonders betroffen. Außerdem steigen die Kosten der Ausbildung stetig an. Um zu vermeiden, dass sich immer mehr Betriebe aus der Ausbildung zurückziehen, ist das Förderprogramm ein wichtiges Instrument“, sagt Werner Rottler, Präsident der Handwerkskammer Konstanz.

Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse, die vier Monate nach Ausbildungsbeginn ungekündigt sind und deren reguläre Fortsetzung geplant ist, wenn sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der Auszubildende bzw. die Auszubildende dies schriftlich bestätigen. Fördervoraussetzung ist, dass ein antragsberechtigtes Unternehmen einen Ausbildungsvertrag in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG oder HwO abgeschlossen hat mit Ausbildungsbeginn zwischen dem 1. August 2021 und dem 10. Oktober 2022. Der Zuschuss beträgt pauschal 3.500 Euro pro Ausbildungsverhältnis.

Der Antrag sollte möglichst frühzeitig nach Ablauf der vier Monate gestellt werden. Er muss spätestens am 15. Februar 2023 bei der L-Bank Karlsruhe eingegangen sein.

 

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