Wir vertreten die Handwerker der RegionDie Handwerkskammer Konstanz - eine für alle
Die Handwerkskammer Konstanz ist für alle Handwerksbetriebe in den Landkreisen Konstanz, Rottweil, Tuttlingen, Waldshut und dem Schwarzwald-Baar-Kreis da.
Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die auf der verpflichtenden Mitgliedschaft der Handwerksbetriebe beruht. Im Rahmen der Selbstverwaltung übernimmt die Handwerkskammer hoheitliche Aufgaben und vertritt gemeinsam mit weiteren Organisationen die Interessen des Handwerks gegenüber der Politik.
Als Servicezentrum des regionalen Handwerks berät die Handwerkskammer ihre Mitgliedsbetriebe in rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen, fördert Innovation und Austausch und unterstützt die Aus- und Weiterbildung.
Unsere Aufgaben
Die hoheitlichen Aufgaben der Handwerkskammer sind in der Handwerksordnung (HwO) definiert. Doch die Handwerkskammer will mehr erreichen: Mit ihrer Lobbyarbeit und ihrem breiten Serviceangebot sorgt sie dafür, dass die Handwerksunternehmen der Region erfolgreich arbeiten können.
Zu den hoheitlichen Aufgaben der Handwerkskammer gehören:
- Führung der Handwerksrolle
- Führung der Lehrlingsrolle
- Beratung von ausbildenden Betrieben und Lehrlingen
- Regelung der Berufsausbildung
- Erlass von Prüfungsordnungen
- Bildung von Prüfungsausschüssen
- Durchführung von Prüfungen
- Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren
- Unterstützung der Behörden durch Anregungen, Vorschläge und Erstellung von Gutachten
- Konjunkturberichterstattung
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Berater helfen bei Fragen rund um die Themen:
- Betriebsberatung
- Umweltberatung
- Technologieberatung
- Rechtsberatung
- Ausbildungsberatung
- Fachkräftesicherungsberatung
- Außenwirtschaftsberatung
- Meisterschulen
- gewerblich-technische Weiterbildungen
- Betriebswirtschaftlicher Studiengang
- Management-Seminare
- Marketing-Training
- Seminare für Führungskräfte
Ihre Mitgliedschaft
Wer als Handwerker selbständig arbeiten möchte, muss sich bei der Handwerkskammer anmelden und in der Handwerksrolle eintragen lassen. Die Voraussetzungen dafür sind in der Handwerksordnung (HwO) geregelt.
Für zulassungspflichtige Handwerke (HwO Anlage A) gelten bestimmte Qualifikationsvoraussetzungen. Wollen Sie sich mit einem zulassungsfreien Handwerk (HwO Anlage B1) oder in einem der handwerksähnlichen Gewerbe (HwO Anlage B2) eintragen lassen, brauchen Sie keinen Qualifikationsnachweis.
Qualifikation des Inhabers, des Geschäftsführers oder des technischen Betriebsleiters
- Meisterprüfung im ausgeübten Handwerk oder einem verwandten Handwerk oder
- Gleichwertige Prüfung, zum Beispiel Diplom oder Techniker
Bitte legen Sie Ihrem Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle eine Kopie des Meisterprüfungs-, Diplom- oder Technikerzeugnisses bei, sofern Sie die Meisterprüfung nicht bei der Handwerkskammer Konstanz abgelegt haben.
Ausnahmen: In bestimmten Fällen kann eine Ausnahmebewilligung (Paragraf 8 HwO) oder eine Ausübungsberechtigung (Paragraf 7b HwO) erteilt werden. Bitte setzen Sie sich bei Fragen am besten vor dem Einreichen des Antrages mit uns in Verbindung.
Nachweis eines technischen Betriebsleiters
Falls Sie als Inhaber oder Geschäftsführer nicht selbst der technische Betriebsleiter sind, sondern ein Mitarbeiter, müssen Sie neben dessen Qualifikation auch die Anstellung im Betrieb für die Eintragung in der Handwerksrolle nachweisen. Dazu benötigen wir
- Meisterprüfungs-, Diplom- oder Technikerzeugnis des technischen Betriebsleiters
- Kopie des Arbeitsvertrages
- Meldebestätigung der Krankenkasse des angestellten technischen Betriebsleiters
- Betriebsleitererklärung
Eintragung von Personengesellschaften
Sie möchten eine Personengesellschaft (GbR, OHG) in die Handwerksrolle eintragen lassen? Dann benötigen wir eine Kopie des Gesellschaftsvertrages, um nachvollziehen zu können, wie der Gesellschafter, der die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt, eingebunden ist. Alle Gesellschafter müssen den Eintragungsantrag unterschreiben.
Bei Fragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an Leslie Schuberth.
Das Starter-Center der Handwerkskammer Konstanz unterstützt Sie bei zahlreichen Formalitäten rund um die Anmeldung und Eintragung in die Handwerksrolle.
Handwerkskammer-Beitrag
Damit die Handwerkskammer ihre Aufgaben erfüllen kann, erhebt sie einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die Grundsätze der Beitragserhebung sind in der Beitragsordnung geregelt. Die Höhe der Beitragssätze wird jährlich von der Vollversammlung beschlossen.
Unser Selbstverständnis
Als Handwerkskammer stehen wir für die über 13.000 Handwerksbetriebe zwischen Hochrhein, Schwarzwald und Bodensee ein. Wir erfüllen unsere öffentlichen Aufgaben auf klaren gesetzlichen Grundlagen und sind den Grundsätzen einer guten Verwaltung verpflichtet: Transparenz, Partizipation, Verantwortlichkeit, Effektivität und Kohärenz.
In enger Zusammenarbeit von Ehren- und Hauptamt vertreten wir das Gesamtinteresse des Wirtschaftsbereichs Handwerk in Politik und Gesellschaft, sind aber auch verlässlicher, kompetenter und serviceorientierter Ansprechpartner für jeden einzelnen Mitgliedsbetrieb. Wir sind überzeugt von der großen Bedeutung des Handwerks für Wirtschaft und Gesellschaft und stärken es in seiner Vielfalt, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft.
Als lernende Organisation überprüfen und verbessern wir regelmäßig unsere Arbeitsprozesse und Dienstleistungen. Wir arbeiten effizient und gehen sorgsam mit Ressourcen um. Unsere Ziele erreichen wir mit qualifizierten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Durch klare Strukturen und Regeln sichern wir die Verlässlichkeit und Qualität unserer Arbeit.
Organigramm der Handwerkskammer Konstanz (Stand: 01.10.2024)
Rechtsgrundlagen
Die Handwerkskammer in Zahlen
(Stichtag: 31.12.2023)
- Mitgliedsbetriebe: 13.322
- Beschäftigte: ca. 70.000
- Auszubildende: 4.187
- Ausbildungsberechtigte Betriebe: 6.006
- Ausbildende Betriebe: 1.862
- Delegierte Ausschüsse: 50
- Ordentliche Mitglieder: 150
- Stellvertretende Mitglieder: 330
- Persönliche Beratungen: 742
- Ausbildungsbegleitungen: 79
- Gesellen-/Abschlussprüfungen: 1.207
- Meisterprüfungen: 316
- Kaufmännische Fortbildungsprüfungen: 95
- AEVO: 162
- Technische Fortbildungsprüfungen: 93
- 75 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
- 95 ordentliche Mitglieder, 185 stellvertretende Mitglieder
in 19 Meisterprüfungsausschüssen - 48 ordentliche Mitglieder, 70 stellvertretende Mitglieder
in 16 kammereigenen Prüfungsausschüssen
- Arbeitsrecht: 1.074
- Zivilrecht: 1.321
- Wettbewerbsrecht: 112
- Schweiz/sonstiges Ausland: 215
- Betriebswirtschaftliche Beratungen: 506
- Personalberatung: 29
- Umweltberatungen: 386
- Technologie- und Innovationsberatungen: 84
- Fachkräftebörse: 81 Angebote
- Betriebsbörse der HWK: 69 Angebote, 10 Nachfragen
- Betriebsbörse nexxt-change: 67 Angebote, 15 Nachfragen
Haushalt und Finanzen
Die wichtigsten Zahlen rund um das Budget der Handwerkskammer Konstanz setzen sich wie folgt zusammen.
(in Tsd. €) | 2021 | 2022 | Plan 2024 |
Erträge aus Beiträgen | 10.633 | 10.721 | 11.012 |
Erträge aus Gebühren und Entgelten | 3.682 | 3.820 | 3.807 |
Erträge aus Zuwendungen | 3.160 | 3.439 | 3.605 |
Sonstige Erträge | 3.675 | 2.183 | 2.361 |
Ordentliche Erträge | 21.150 | 20.163 | 20.785 |
Sachaufwand und bezogene Leistungen | 2.754 | 3.259 | 3.576 |
Besondere Kammeraufwendungen | 1.208 | 1.257 | 1.485 |
Personalaufwand | 9.410 | 9.103 | 10.250 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 3.724 | 3.828 | 4.140 |
Abschreibungen | 2.176 | 2.292 | 2.507 |
Ordentliche Aufwendungen | 19.272 | 19.739 | 21.958 |
Finanzergebnis | -47 | -15 | 22 |
Ao. Ergebnis | 6 | -6 | -7 |
Jahresergebnis | 1.837 | 403 | -1.158 |
Aktiva
Das Anlagevermögen setzt sich im Wesentlichen zusammen aus rund 21 Mio. Euro für Grundstücke und Gebäude der 3 Bildungsakademien in Rottweil, Singen, Waldshut sowie den Hauptsitz in Konstanz. Rund 3 Mio. Euro betreffen die Werkstatt-Ausstattung, technische Anlagen und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die zweck-entsprechende Verwendung ist durch die gute Auslastung in den Bildungsakademien für die Aus- und Weiterbildung sichergestellt. Das kurzfristige Finanz- und Geldvermögen dient der Abdeckung der laufenden Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzung sowie den geplanten Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen in den Bildungsstätten und am Hauptsitz in Konstanz.
Aktiva | in Tsd. € |
Anlagevermögen | 23.888 |
Forderungen | 2.799 |
Finanzmittel | 6.615 |
Rechnungsabgrenzung | 203 |
Summe Aktiva | 33.505 |
Passiva
Die Passivseite der Bilanz zeigt die Mittelherkunft des Vermögens, und gliedert sich auf in Eigen- und Fremdkapital. Das abgeleitete Eigenkapital, die Investitionsrücklage sowie die Sonderposten für Investitionszuschüsse zeigen somit die langfristige Mittelherkunft zur Finanzierung des Vermögens.
Zum Fremdkapital zählen die Rückstellungen, die sich um 48 Tsd. Euro gegenüber Vorjahr verringert haben, auch die Verbindlichkeiten konnten gegenüber Vorjahr um 244Tsd. Euro reduziert werden und der Posten Passive Rechnungsabgrenzung.
Passiva | in Tsd. € |
Abgeleitetes Eigenkapital | 13.068 |
Investitionsrücklage | 3.178 |
Jahresergebnis | 403 |
Sonderposten Investitionszuschüsse | 14.441 |
Rückstellungen | 490 |
Verbindlichkeiten | 1.024 |
Rechnungsabgrenzung | 901 |
Summe Passiva | 33.505 |
Amtliche Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen der Handwerkskammer Konstanz werden in der Deutschen Handwerks Zeitung (DHZ) veröffentlicht. Einer Veröffentlichung in der Deutschen Handwerks Zeitung ist die Aufnahme der Bekanntmachung auf der Website www.hwk-konstanz.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ gleichgestellt.
- ÜBA Schornsteinfeger/-in (09.08.2024)
- Prüfungsgebühr Fortbildungsprüfungsverordnung Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Kraftfahrzeug-Servicetechnik (09.08.2024)
- Prüfungsgebühr Fortbildungsprüfungsregelung „Arbeitsvorbereiter/-in CAD/CAM Holz (HwK Konstanz)“ (09.08.2024)
- Sonderbeitrag Ausbildungsfinanzausgleich (AFA) 2024 (09.08.2024)
- Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung von behinderten Menschen zum/ zur FP Maler/in und Lackierer/in (28.06.2024)
- Gesamtergebnis der Wahl (8. Juli 2024)
- Selbständige: Wahlvorschlag Nr. 2 (4. Juni 2024)
- Selbständige: Wahlvorschlag Nr. 1 (4. Juni 2024)
- Arbeitnehmer-Liste (4. Juni 2024)
- Wahlverzeichnis (4. Juni 2024)
- Allgemeine Hinweise zur Wahl (4. Juni 2024)
- Wahlausschreibung 2024 (22. März 2024)
- Handwerkskammerbeitrag 2024 (2. Februar 2024)
- Fortbildungsprüfungsregelung (2. Februar 2024)
Zum Archiv der amtlichen Bekanntmachungen (2010–2023)