
Wie geht das und wer hilft?Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) eröffnet Menschen mit einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung die Möglichkeit, ihre Qualifikationen auf Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden deutschen Beruf überprüfen zu lassen.
Bevor Sie bei uns einen Antrag stellen, lassen Sie sich bitte hier beraten:
- Anerkennungsberatung der Diakonie Freiburg, Ansprechpartner: Günter Wolf (wolf@diakonie-freiburg.de, Tel.: +49 761 88 144 50 4)
- Welcome Center Schwarzwald-Baar-Heuberg & Hochrhein-Bodensee
Allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse finden Sie im Informationsportal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“. Nutzen Sie dort den Anerkennungsfinder. Über die Anerkennung von Berufsabschlüssen speziell im Handwerk informieren wir Sie im Folgenden.
Für wen kommt eine Anerkennung in Frage?
Sie leben bereits in Deutschland und möchten Ihren ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen (z.B. für Bewerbungen).
Sie leben bereits in Deutschland und möchten sich selbständig machen? Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Handwerksrolle.
Sie leben im Ausland und brauchen die Anerkennung für Ihr Visum, Ihre Einreise- oder Arbeitserlaubnis? Hier finden Sie weitere Informationen:
- Das Auswärtige Amt berät zur Einwanderung von Fachkräften und Arbeitsaufnahme in Deutschland.
- Die Bundesagentur für Arbeit kümmert sich um die Zulassung zum Arbeitsmarkt.
- Informationen zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz und zum VISA-Verfahren
- Informationen zur Westbalkan-Regelung
Auch wenn Sie Unternehmer/in sind und Fachkräfte mit einem ausländischen Berufsabschluss einstellen möchten, helfen Ihnen die oben genannten Stellen weiter.
Weitere Unterstützung
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt ist, wer eine Ausbildung an einer staatlich anerkannten Schule absolviert hat. Machen Sie hierfür den Anerkennungs-Check.
Welche Stelle ist zuständig?
Sie haben einen Handwerksberuf erlernt und Ihr zukünftiger Arbeitgeber sitzt im Landkreis Konstanz, Rottweil, Tuttlingen, Waldshut oder Schwarzwald-Baar? Dann ist die Handwerkskammer Konstanz zuständig.
Sie sind sich nicht sicher, welche Stelle für die Anerkennung zuständig ist? Dann nutzen Sie den Anerkennungsfinder.
Sie haben studiert und möchten Ihren Studienabschluss bewerten lassen? Dann wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Wenn Sie sich für das beschleunigte Fachkräfteverfahren interessieren, wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde.
Wie läuft das Verfahren ab?
Haben Sie die Voraussetzungen erfüllt, können Sie einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen. Wir vergleichen dann Ihre Ausbildung mit dem angegebenen deutschen Referenzberuf. Im Verfahren werden daher die Inhalte und die Dauer Ihrer ausländischen Ausbildung mit einem deutschen Ausbildungsberuf verglichen. Relevante Berufserfahrung wird zusätzlich berücksichtigt.
Stellen wir fest, dass ...
- ... es keine wesentlichen Unterschiede zu einem in Deutschland erworbenen Berufsabschluss gibt, erteilen wir einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit. Diese gibt dem Antragsteller die gleichen Berechtigungen wie Personen, die ihren Berufsabschluss in Deutschland erworben haben.
- ... es wesentliche Unterschiede zum deutschen Berufsabschluss gibt, kommt es darauf an, ob auch vergleichbare Inhalte bestehen. In diesem Fall stellt die Kammer die teilweise Gleichwertigkeit fest. Die wesentlichen Unterscheide werden im Bescheid aufgeführt. Sie haben anschließend die Möglichkeit diese Unterschiede in einer sog. Anpassungsqualifizierung auszugleichen. Wenn Sie bereits einen Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit haben, finden Sie bei der Qualifizierungsberatung in Freiburg Unterstützung (freiburg@anerkennungsberatung-bw.de).
- ... es keine Vergleichbarkeit zwischen den Berufsqualifikationen gibt, bescheinigt die Kammer eine fehlende Gleichwertigkeit.
Bitte beachten Sie: Es wird eine Gleichwertigkeitsbescheinigung ausgestellt, kein deutscher Gesellen- oder Meisterbrief. Die Dauer des Verfahrens beträgt bis zu 3 Monate. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen.
Welche Unterlagen sind nötig?
Für ein Anerkennungsverfahren benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- ausgefüllter Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
- Ausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
- Jahreszeugnisse und Abschlusszeugnis Ihrer Ausbildung
- Arbeitszeugnisse über einschlägige Berufserfahrung (soweit vorhanden)
- Zeugnisse von Fortbildungen (soweit vorhanden)
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- ggf. Ausbildungsplan der Schule
- Nennung des deutschen Referenzberufs, mit dem wir Ihre Ausbildung vergleichen sollen. Das Berufenet der Arbeitsagentur hilft Ihnen bei der Auswahl des richtigen Berufes.
- Bitte geben Sie auch an, ob Sie eine Anerkennung auf Gesellen- oder auf Meisterebene wünschen.
Alle ausländischen Dokumente benötigen wir in deutscher Übersetzung von einem staatlich vereidigten Übersetzer. Eine Liste finden Sie beim Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer oder in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
Schicken Sie keine Originale mit der Post! Sie können uns die Unterlagen aber vorab senden an anerkennung@hwk-konstanz.de und die Originale dann zu einem persönlichen Beratungsgespräch mitbringen. Oder Sie füllen den Antrag auf Anerkennung gleich online aus und laden alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Formular hoch.
Antrag auf Anerkennung von Berufskompetenzen online stellen
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die erforderlichen Unterlagen einzureichen, haben Sie die Möglichkeit an einer kostenpflichtigen Qualifikationsanalyse teilzunehmen.
Was kostet die Anerkennung?
Unsere Erstberatung ist kostenfrei. In einem persönlichen Gespräch erfahren Sie mehr über Nutzen und Ablauf des Anerkennungsverfahrens. Das Verfahren selbst ist gebührenpflichtig. Je nach Aufwand fallen Kosten von mindestens 100 bis maximal 600 EUR an. Diese müssen von den Antragstellenden selbst bezahlt werden. Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen sind in dieser Gebühr nicht enthalten. Wenn eine Qualifikationsanalyse notwendig ist, wird diese gesondert berechnet.
Über Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung informiert das Portal „Anerkennung in Deutschland“.
Beispielsweise erhalten Anerkennungsinteressierte mit fehlenden finanziellen Mitteln mit Einführung des Anerkennungszuschusses deutschlandweit eine finanzielle Förderung für ihr Anerkennungsverfahren.
Was ist die Berufsvalidierung?
Das Berufsvalidierungsverfahren richtet sich an Personen mit langjähriger Berufserfahrung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die allerdings keinen formalen Abschluss erworben haben. Das Validierungsverfahren bietet diesen Menschen die Möglichkeit, ihre individuelle berufliche Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs (Referenzberufs) feststellen und bescheinigen zu lassen.
Bei Interesse an einer Berufsvalidierung wenden Sie sich bitte an die landesweite Koordinierungsstelle bei der Handwerkskammer Region Stuttgart. Dort erfolgt die Erstberatung und die Weitergabe an die zuständige Handwerkskammer. Kontakt: Andrea Perkins, Telefon 0711 1657-121, validierung@hwk-stuttgart.de.
Abgrenzung: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse – Berufsvalidierungsverfahren
Das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist für Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss gedacht. Das Berufsvalidierungsverfahren richtet sich an Personen mit langjähriger Berufserfahrung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die allerdings keinen formalen Abschluss erworben haben. Die Antragsberechtigung im Berufsvalidierungsverfahren setzt u. a. voraus, dass der Antragssteller seinen Wohnsitz in Deutschland hat oder die notwendige Berufstätigkeit mindestens zur Hälfte im Inland absolviert hat. Während bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse eine Dokumentenprüfung im Vordergrund steht, basiert die Berufsvalidierung auf einer praktischen Kompetenzbewertung.