Ausbildung: Infos für Studienaussteiger/innenWarum sich ein Neustart im Handwerk lohnt
Das Studium abzubrechen und sich neu zu orientieren, kann viele Gründe haben: Vielleicht war Ihnen das Studium zu theoretisch und lebensfern? Oder Sie hatten wenig Spielraum, um flexibel, kreativ und innovativ zu sein? Fehlte Ihnen womöglich der Kontakt zu Menschen oder möchten Sie mit Ihren Händen einfach mehr tun als nur Texte in den Computer zu tippen? Dann sind Sie im Handwerk genau richtig! Machen Sie aus einer Studienkrise eine Karrierechance – wir beraten und unterstützen Sie dabei.
Vorteile der dualen Ausbildung
Anders als mit manchem Hochschulabschluss sind die Zukunftsaussichten im Handwerk hervorragend. Seit Jahren herrscht hier Fachkräftemangel, viele Betriebe suchen händeringend Auszubildende. Außerdem werden in den nächsten Jahren viele Betriebsinhaber/innen eine Unternehmensnachfolge brauchen. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie hat sich darüber hinaus gezeigt: Ein Job im Handwerk ist oft krisenfest. Denken Sie nur an das Lebensmittelhandwerk (wie Bäcker oder Metzger), das auch in Zeiten des Lockdowns durchgehend öffnen durfte oder die vollen Auftragsbücher im Bau- und Ausbauhandwerk.
Durch die duale Ausbildung im Betrieb und der Berufsschule erwerben Sie berufs- und praxisrelevantes Wissen, das Sie direkt umsetzen können. Ein weiterer Pluspunkt ist die Ausbildungsvergütung, die Sie von Beginn an erhalten.
Ausbildungszeit verkürzen
Als Studienaussteiger/in haben Sie die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Die unterschiedlichen Verkürzungsgründe und Verkürzungsdauern haben wir hier zusammengefasst:
Verkürzungsgrund | Verkürzungsdauer |
Erfolgreicher Abschluss der ein- oder zweijährigen Berufsfachschule | bis zu 12 Monate |
Realschulabschluss bzw. Fachhochschulreife | bis zu 6 Monate |
Fachhochschulreife bzw. Allgemeine Hochschulreife | bis zu 12 Monate |
Abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Wechsel der Berufsausbildung nach der Grundausbildung in eine ähnliche Berufsausbildung | bis zu 12 Monate |
Lebensalter von über 21 Jahren | bis zu 12 Monate |
Gute Leistungen in der Ausbildung | Abschluss- bzw. Gesellenprüfung lässt sich um ein halbes Jahr vorziehen. |
Es können mehrere Kürzungsmöglichkeiten nebeneinander berücksichtigt werden. In der Regel müssen folgende Mindestzeiten berücksichtigt werden:
- 24 Monate bei einer Regelausbildungszeit von dreieinhalb Jahren.
- 18 Monate bei einer Regelausbildungszeit von drei Jahren.
- 12 Monate bei einer Regelausbildungszeit von zwei Jahren.