Jan Benz im Beratungsgespräch in der Werkstatt eines Kunden.
HWK KN / Martin Bargiel

UnternehmensserviceInnovation und Technologie

Die Zukunft läuft nicht ohne das Handwerk. Jan Benz sieht täglich, wie Betriebe technologischen Fortschritt mit traditionellem Handwerkerwissen verbinden und neuen Ideen offen gegenüberstehen.

Jan Benz begleitet Handwerkerinnen und Handwerker auf ihrem Weg in die Zukunft – von der Optimierung der Unternehmenswebsite bis hin zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in Fertigungsprozessen. Als Beauftragter für Innovation und Technik (BIT) unterstützt er nicht nur beim Einsatz neuer Technologien oder der Entwicklung von Innovationen, sondern vermittelt auch die Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern.

Unsere Mitgliedsbetriebe treiben den Fortschritt mit an. Viele Handwerkerinnen und Handwerker setzen bei ihrer Arbeit neueste Technik und Materialien ein und zeigen, dass Innovationen und technologischer Fortschritt bereits heute Teil des Handwerks sind. Zusätzlich greifen sie auf Fachwissen zurück, das in einigen Gewerken aus Jahrhunderte alter Erfahrung schöpfen kann. Deswegen wird dem Handwerk auch künftig eine wachsende Bedeutung zukommen.

  Mehr erfahren über Jan Benz in der Beraterstory „Der Technologie-Experte unterstützt Betriebe bei der Digitalisierung“


Ansprechpartner

Portrait von Jan Benz HWK KN / Martin Bargiel

Jan Benz

Unternehmensservice
Team Betriebsführung, Innovation, Umwelt
Teamleitung

Tel. 07531 205-428

Fax 07531 205-6428

jan.benz--at--hwk-konstanz.de

Förderhinweis mit Logos von Bundeswirtschaftsministerium und TTnet

Schwerpunkte der Beratung

  • Innovationen schützen (Gewerbliches Schutzrecht)
  • Qualität halten und verbessern (Qualitätsmanagement)
  • Fördermittel (Digitalisierungsvorhaben)
  • IT-Sicherheit
  • Software-Auswahl
  • Social Media
  • Webseiten-Check

Digitalisierung

Die Themen Digitalisierung und Industrie 4.0 sind in aller Munde. Die fortschreitende Globalisierung und Digitalisierung macht auch vor kleinen und mittelständischen Unternehmen keinen Halt. In Zeiten, in denen Kunden ihre Erstinformationen in erster Linie über das Internet beziehen, ist eine seriöse und ansprechende Internetpräsenz des Unternehmens unerlässlich. Auch in den Bereichen der Verwaltung und der Produktion ist die Einführung digitaler Konzepte zunehmend notwendig, um konkurrenzfähig zu bleiben.

Datenschutz-Grundverordnung

Seit 2018 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie sorgt für ein einheitliches Datenschutzniveau innerhalb der EU und dafür, dass personenbezogene Daten besser kontrolliert und transparenter verarbeitet werden. Da auch Handwerksbetriebe personenbezogene Daten verarbeiten, haben sie eine Reihe an Informationspflichten zu erfüllen und Auskunftsrechten nachzukommen. Jan Benz beantwortet ihre Fragen zum Impressum und zur Datenschutzerklärung auf Ihrer Website.

Digitalisierungsprämie

Unternehmen, die in die eigene Digitalisierung investieren, bekommen über das Förderprogramm „Digitalisierungsprämie Plus“ des Landes Baden-Württemberg finanzielle Unterstützung. Gefördert werden die Anschaffung von Hard- und Software sowie beispielsweise Mitarbeiterschulungen, die für die Umstellung auf digitale Produkte, Dienstleistungen und Prozesse notwendig sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeitenden sowie Angehörige freier Berufe.





Normen und Richtlinien

Sie dienen der Qualitätssicherung, der Arbeitssicherheit, dem Verbraucherschutz und dem Abbau von Handelshemmnissen. Kurz: Technische Normen und Richtlinien sollen das Leben leichter machen. Deshalb gibt es fast nichts, was nicht auch geregelt wäre.

Eine Norm definiert dabei die Eigenschaften von technischen Geräten, Bauteilen Systembausteinen sowie von technischen Schnittstellen, Prozessen und Verfahren. Normen findet man in allen technischen Disziplinen und auch darüber hinaus. Sie basieren immer auf dem aktuellen Technikstandard, wandeln sich also mit ihr. Grundsätzlich ist die Einhaltung nicht verpflichtend, jedoch wird teilweise die Einhaltung von Normen verbindlich gefordert, wie zum Beispiel durch gesetzliche Vorgaben oder Kundenansprüche.

Auf dem Normenportal fürs Handwerk des ZDHs finden Sie alle relevanten Normen sortiert nach Gewerbe und Beruf.

Hauptsächlich wird zwischen nationalen, europäischen und internationalen Normen unterschieden:

Internationale Normen sollen den weltweiten Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie internationale Kooperationen erleichtern und können, müssen aber nicht, in die nationale Normung aufgenommen werden. Auf internationaler Ebene gibt es drei Normungsorganisationen mit jeweils eigenen Zuständigkeitsbereichen und eigenen Bezeichnungen:

  • ISO (Internationale Organisation für Normung): Alles außer Elektrik, Elektronik und Telekommunikation
  • IEC (Internationale Elektronische Kommission): Elektrotechnik und Elektronik
  • ITU (Internationale Fernmeldeunion): Telekommunikation

Die europäische Normung hat die Aufgabe, die nationalen Normen der einzelnen Mitgliedsstaaten anzugleichen und muss auf nationaler Ebene übernommen werden. Ziel ist vor allem der Abbau von Handelshemmnissen im europäischen Binnenmarkt.
Es gibt drei Organisationen die Normen erstellen, mit der gemeinschaftlichen Abkürzung EN:

  • CEN (Europäische Komitee für Normung): Alles außer Elektrotechnik und Telekommunikation
  • CENELEC (Europäische Komitee für elektrotechnische Normung): Elektrotechnik
  • ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen): Telekommunikation

Freier Warenverkehr und Abbau von Handelshemmnissen sind auch das Ziel der deutschen Normung. Europäische Normen müssen und internationale Normen können beziehungsweise sollten übernommen werden. Die nationale Normung wird in Deutschland von zwei Organisationen umgesetzt:

  • DIN (Deutsches Institut für Normung): Alles außer Elektro- und Informationstechnik
  • VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik): Elektro- und Informationstechnik

Eine Richtlinie ist als verbindliche Handlungsvorschrift zu verstehen. Zwar ist es kein Gesetz, hat aber einen Geltungsbereich der als rechtskräftig anzusehen ist, aber weniger Gewicht als eine Norm hat.

Die wohl bekanntesten Richtlinien im technischen Bereich sind die EG-Richtlinien, die in Deutschland in der Regel als Gesetz oder Verordnung realisiert werden. EG-Richtlinien legen für eine Vielzahl von Produkten ein einzuhaltendes Mindestmaß an Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fest.

Ein Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Anforderungen aller anwendbaren EG-Richtlinien entspricht und wenn die Konformität gemäß EG-Richtlinien bewertet worden ist. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Übereinstimmung des Produktes mit den zutreffenden EG-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen.

  • Produkte, auf die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit eine der EG-Richtlinien angewendet werden kann, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen.
  • Hersteller eines technischen Produktes prüfen in eigener Verantwortung, welche EG-Richtlinien sie bei der Produktion anwenden müssen.
  • Das Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbaren Richtlinien entspricht und sofern die Konformitätsbewertung gemäß allen anwendbaren Richtlinien durchgeführt worden ist.
  • Der Hersteller erstellt eine EG-Konformitätserklärung und bringt eine CE-Kennzeichnung an dem Produkt an.
  • Falls gefordert, ist für die Konformitätsbewertung eine benannte Stelle (Prüfstelle) einzuschalten.
  • Neben der CE-Kennzeichnung sind keine anderen Zeichen oder Gütesiegel zulässig, die die Aussage des „CE“ in Frage stellen können.
  • Die CE-Kennzeichnung bestätigt die vollständige Einhaltung Anforderungen, die in EG-Richtlinien konkret festgelegt sind.




Preise und Wettbewerbe

Ob Landes-Innovationspreis oder der berühmte Seifriz-Preis, Bayrischer Staatspreis oder Baden-Württembergische Persönlichkeit im Handwerk – ein Preis zahlt sich nicht nur finanziell für Ihr Unternehmen aus. Er ist immer auch ein Imagegewinn.