Zwei Männer mit Blättern in der Hand
Falk Heller/argum

AusbildungBerufsausbildungsvertrag digital

Sie haben sich dazu entschlossen, auszubilden. Dafür bedanken wir uns herzlich bei Ihnen!

Wenn Sie einen geeigneten Kandidaten gefunden haben, kann es ganz schnell gehen: Seit 2024 können Sie Ihre Berufsausbildungsverträge selbst am Computer ausfüllen und zum Unterschreiben ausdrucken. Mit allen notwendigen Unterschriften und zusätzlichen Dokumenten reichen Sie die originalen Vertragsexemplare dann bei uns per Post ein. Wir werden den Vertrag prüfen und Ihnen die Vertragsausfertigungen zusammen mit dem Eintragungsbescheid zurücksenden.

Der Prozess zum Umschulungsvertrag funktioniert etwas anders als das Verfahren zum Lehrvertrag. Wenn Sie einen Umschulungsvertrag benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an Kathrin Löble, Cathrin Meyer oder Anna Mickler.

So reichen Sie den Berufsausbildungsvertrag ein

Für Auszubildende, die aus dem Nicht-EU-Ausland eingestellt werden sollen, gilt ein anderes Eintragungsverfahren. Besuchen Sie dafür bitte unsere Webseite Auszubildende aus dem Ausland.

1. Ausbildungsvertrag online ausfüllen

Über den folgenden Link gelangen Sie zum Berufsausbildungsvertrag, den Sie direkt am Rechner ausfüllen können. Das Ausfüllen auf dem Smartphone oder Tablet ist zwar möglich, aber nicht empfehlenswert.

 Online-Formular: Berufsausbildungsvertrag digital

Bitte füllen Sie alle Felder des Berufsausbildungsvertrags möglichst vollständig aus. Ausfüllhilfen finden Sie auf den folgenden Webseiten:

2. Alle 10 Seiten des Vertrags ausdrucken

Nach dem vollständigen Ausfüllen drucken Sie alle 10 Seiten des Vertrags aus. Sie brauchen insgesamt 4 Ausfertigungen des Berufsausbildungsvertrags inkl. den Vertragsbestimmungen auf der Rückseite und einen Antrag auf Eintragung.

3. Ausbildungsvertrag unterschreiben

Unterzeichnen Sie alle 4 Ausfertigungen des Vertrags inkl. des Antrags auf Eintragung. Lassen Sie alle 4 Vertragsausfertigungen (für die Handwerkskammer, für den Betrieb, für den/die Auszubildende/n und zur weiteren Verwendung) von allen weiteren Vertragsparteien unterschreiben. Die Vertragsparteien sind: Betriebsinhaber/in, Auszubildende/r und gegebenenfalls deren gesetzliche Vertreter (bei minderjährigen Auszubildenden).

4. Ausbildungsvertrag mit weiteren Dokumenten versenden

An die Handwerkskammer Konstanz (Ausbildung und Prüfung, Webersteig 3, 78462 Konstanz) senden Sie nun per Post die folgenden Unterlagen:

  • 4 vollständig ausgefüllte und unterschriebene Ausbildungsverträge und den Antrag auf Eintragung
  • Bei Auszubildenden unter 18 Jahren: eine gut lesbare Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung gem. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz. Nur mit dieser Anlage kann der Ausbildungsvertrag eingetragen werden.
  • Bei einer Lehrzeitverkürzung oder vorausgegangener Ausbildung bitte, sofern bereits vorliegend, die entsprechenden Nachweise (Schulzeugnis, Lehrzeitbescheinigung, Abschlussprüfungszeugnis)

Eine frühzeitige Zusendung ist wichtig, damit Ihr/e Auszubildende/r rechtzeitig zur ÜBA eingeladen und für den richtigen Prüfungszeitraum berücksichtigt wird. Der Postweg sowie die Zusendung aller Vertragsexemplare ist unerlässlich, damit die Eintragung auf allen Originalen vermerkt ist.

Bei Fragen zum digitalen Berufsausbildungsvertrag helfen wir gerne weiter.

 

 

Ihre Ansprechpartnerinnen

Kathrin Löble

Ausbildung und Prüfung
Team Lehrlingsrolle und Gesellenprüfung

Tel. 07531 205-354

Fax 07531 205-6354

kathrin.loeble--at--hwk-konstanz.de

Cathrin Meyer

Ausbildung und Prüfung
Team Lehrlingsrolle und Gesellenprüfung

Tel. 07531 205-422

Fax 07531 205-6422

cathrin.meyer--at--hwk-konstanz.de

Anna Mickler

Ausbildung und Prüfung
Team Lehrlingsrolle und Gesellenprüfung

Tel. 07531 205-352

Fax 07531 205-6352

anna.mickler--at--hwk-konstanz.de