Für Ausbilder und AzubisGezielte Prüfungsvorbereitung
Im Folgenden haben wir Tipps und Infos für Ausbilder und Azubis für die gezielte Prüfungsvorbereitung zusammengestellt. Egal, ob erfahrener Ausbildungsbetrieb oder Neuling in Sachen Prüfung, wir hoffen, dass für jeden Betrieb etwas dabei ist. Auch Auszubildende finden hier wichtige Tipps und Checklisten. Machen Sie die Prüfungsvorbereitung zu Ihrem gemeinsamen Projekt.
Wir sind gerne für Sie da und wünschen gutes Gelingen!
Prüfungstermine 2024
Die Gesellen- bzw. Abschlussprüfungen im Winter 2024 der Handwerkskammer Konstanz beginnen mit dem schriftlichen Teil der Prüfung (Kenntnisprüfung). Dieser wird gemeinsam mit der Schulabschlussprüfung an folgenden Terminen durchgeführt:
- kaufmännischer Bereich: 5. bis 8. November 2024
- gewerblichen Bereich: 12. bis 14. November 2024
In der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2025 werden die praktischen Prüfungen (Fertigkeitsprüfung) durchgeführt.
Zulassung
Zur Prüfung zugelassen sind alle Auszubildende aus den Handwerksbetrieben, deren Ausbildung nach dem Berufsausbildungsvertrag zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 31. März 2025 endet. Die Prüfungsbewerber müssen die vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise geführt und die vorgeschriebene Zwischenprüfung bzw. Teil I der Gesellenprüfung abgelegt haben.
Anmeldung
Die Anmeldeformulare für die vorgesehenen Prüfungsteilnehmer werden den Ausbildungsbetrieben zugesandt und können ausgefüllt bei der Handwerkskammer bzw. bei den Geschäftsstellen der Innungen abgegeben werden. Die Anmeldungen müssen fristgerecht und mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Fragen zur Prüfung beantwortet bei der Handwerkskammer Konstanz Cristina Horta oder die zuständige Kreishandwerkerschaft.
Startpunkt: Aktuellen Lern- und Leistungsstand ermitteln
Ausbilder und Auszubildende sollten im gemeinsamen Gespräch miteinander den aktuellen Ausbildungsstand, d.h. die Fertigkeiten und Kenntnisse des Azubis, herausfinden: Wie fühlt sich der Auszubildende auf die Prüfungen vorbereitet? Wo sieht er Übungsbedarf? Wie beurteilt dies der Ausbilder? Ist Prüfungsangst ein Problem?
Grundlagen für ein gemeinsames Gespräch können sein
- Tätigkeitsnachweis/Berichtsheft: Auf Vollständigkeit prüfen, ggf. korrigieren und nacharbeiten, Abgleich der bisher im Betrieb vermittelten Kenntnisse mit der Ausbildungsordnung, die die prüfungsrelevanten Inhalte enthält. Die Ausbildungsordnungen sind unter Berufe A-Z hinterlegt.
- Beurteilung des Ausbilders und weiterer an der Ausbildung beteiligter Personen
- Selbsteinschätzung des Azubis (zur Vorbereitung des Gesprächs)
Außerdem sollten Sie gemeinsam folgende Beurteilungen durchsehen
- Ergebnis Teil 1-Prüfung bzw. Zwischenprüfung
- Zeugnisse aus der Berufsschule (ggf. auch Feedback des Klassenlehrers)
- Beurteilungen aus der ÜBA (ggf. auch Feedback des ÜBA Ausbilders)
- ggf. Rückmeldung aus der Nachhilfe
Das Gesprächsergebnis ist die Grundlage für die Entwicklung des gemeinsamen Lehr- und Lernplans.
Erarbeitung eines Lehr- und Lernplans
Damit für alle Beteiligten genug Zeit für die Prüfungsvorbereitung gegeben ist, empfehlen wir, anhand eines Kalenders betriebliche Übungszeiten fest einzuplanen. Wie genau Sie diesen Plan erstellen und welche Termine festgehalten werden sollten, sehen Sie im Film. Bitte beachten: Der Film stammt aus dem Jahr 2020, die aktuellen Prüfungstermine finden Sie oben auf dieser Seite.
Die Broschüre „Fit für die Prüfung“ können Sie kostenfrei bei Karin Sommer bestellen. Darin finden Ausbilder und Azubis weitere Anregungen und Checklisten. Die Checkliste für den Lehr- und Lernplan finden Sie hier.
Vorbereitung auf die schulische Abschlussprüfung
Grundsätzlich ist das Lernen für die Schulprüfung Sache des Azubis. Wir empfehlen aufgrund der ausgefallenen Schulzeiten, den Auszubildenden möglichst zusätzliche Zeit zum Lernen zu geben, z.B. über eine entsprechende Freistellung. Hilfreich ist, wenn der Ausbilder auch bei Fragen zur Berufstheorie unterstützen kann. Für den Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung ist freizustellen. Das schreibt das neue Berufsbildungsgesetz für alle Auszubildenden vor.
Nimmt der Auszubildende bereits Nachhilfe in Anspruch, klären Sie gemeinsam, ob zusätzliche Termine erforderlich und möglich sind, da auch Lerntermine coronabedingt ausgefallen sind.
Informationen zum genauen Ablauf der schriftlichen Prüfung geben die Berufsschulen (Beginn der einzelnen Prüfungen, wann kommt welches Fach dran, genaue Prüfungszeiten, was muss mitgebracht werden, z.B. Schreibzeug, Taschenrechner (Checkliste für die schulische Prüfung).
Es gelten die jeweiligen Hygienepläne der Berufsschulen, z.B. Mund-Nasen-Bedeckung mitbringen, ggf. sind weitere coronabedingte Vorschriften für den Prüfungsablauf zu beachten.
Nach der schriftlichen Prüfung lohnt sich ein Gespräch darüber, wie es gelaufen ist und wie sich der Azubi selbst einschätzt. Normalerweise teilt die Berufsschule den Azubis mit, wann die Ergebnisse vorliegen.
Vorbereitung auf die praktische Abschlussprüfung
Die praktische Prüfungsvorbereitung im Betrieb ist in Zeiten von Corona noch wichtiger als sonst! Es lohnt sich, die Übungszeit im Lehr- und Lernplan mit konkretem Inhalt und zuständigem Anleiter festzulegen.
Wie läuft die Prüfung ab, was sind die typischen Prüfungsinhalte?
- Schauen Sie sich gemeinsam die in der Ausbildungsordnung geregelten Prüfungsinhalte an. Die Ausbildungsordnungen finden sind unter Berufe A-Z hinterlegt.
- Fragen Sie nach Tipps zur optimalen Prüfungsvorbereitung bei den Kollegen aus den Vorjahren, den Lehrmeistern der ÜBA und bei den Berufsschullehrern.
- An Prüfungsvorbereitungsveranstaltungen teilnehmen, wo möglich.
- Die Prüfungseinladung wird von der Innung rechtzeitig an den Betrieb geschickt. Hier wird genau aufgeführt, was zur Prüfung mitgebracht werden muss. Diese Liste sollten Ausbilder und Azubi gemeinsam durchzusprechen. Das Material und ggf. Werkzeug entsprechend frühzeitig bestellen (evtl. coronabedingte Lieferengpässe beachten und an Reservematerial denken). Das Werkzeug schärfen und übersichtlich in einer Kiste herrichten. Entwürfe besprechen und erstellen.
- Außerdem werden in der Einladung auch die genauen Anforderungen, Anmeldefristen und die erforderlichen Unterlagen mitgeteilt. Auch diese Fristen wie z.B. die Abgabe des Berichtshefts sollten in den Lehr- und Lernplan eingetragen werden.
- Unbedingt an die persönliche Schutzausrüstung und die Mund-Nasen-Bedeckung denken.
- Hygienepläne der Berufsschule und der Berufsbildungsstätte kennen und beachten.
- Insbesondere mit Maske laut und deutlich sprechen, nachfragen (auch mehrmals), falls der Azubi den Prüfer nicht versteht.
Tipps zum Üben im Betrieb
- Prüfungsrelevante Tätigkeiten und Aufgaben aus der ÜBA gezielt im Betrieb üben
- Einsatz auf der Baustelle und in der Werkstatt hinsichtlich Prüfungsrelevanz prüfen und in den Lehr- und Lernplan einplanen
- Platz, Werkzeug, Material zum Üben bereitstellen
- Zeit im Auge behalten und Arbeit unter Zeitdruck üben
- wenn möglich: Probestück unter Prüfungsbedingungen anfertigen lassen
- Ergebnis besprechen, motivierendes Feedback geben
- Fachgespräch im Betrieb üben (Fachbegriffe verwenden, Werkstück und Tätigkeiten genau beschreiben, Werkzeuge, Maschinen und Bauteile korrekt benennen können, kundenorientiert erklären und beraten, fachlich und sachlich antworten können, Kundensicht und -wünsche berücksichtigen)
Was ist zu tun, falls der Azubi nicht bestanden hat?
Ist die schulische Abschlussprüfung nicht bestanden, gibt es in einigen Fällen trotzdem die Möglichkeit zu bestehen, indem eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt wird.
Ansonsten gilt
- Der Auszubildende kann einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit stellen
- Ggf. Berufsschulbesuch wiederaufnehmen (falls der schulische Teil nicht bestanden wurde)
- Ist ein Azubi durch die schulische Abschlussprüfung gefallen und will er zur Wiederholungsprüfung antreten, dann ist es ratsam, sich für die Nachhilfe anzumelden.
- Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer um Rat fragen.