Maßnahmen der neuen LandesverordnungHandwerker arbeiten weiter
In der Landesverordnung vom 16. März 2020, die am 17. März 2020 in Kraft getreten ist, wird neben der Schließung von Schulen, Kitas etc. auch der Betrieb jeglicher Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen sowie Gaststätten grundsätzlich untersagt.
Durch diese Landesverordnung wird der Handel bisher nicht eingeschränkt.
Allerdings haben Bund und Länder am 16. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. Diese Leitlinien widmen sich den Vorschriften für den Einzelhandel, weiteren Schließungen im Publikumsverkehr, weiteren Verboten und Regelungen, die nun von den Ländern durch Verordnungen umzusetzen sind. Mit der Umsetzung dieser Leitlinien ist am Mittwoch (18. März) oder spätestens Donnerstag (19. März 2020) zu rechnen. Die Leitlinien finden Sie hier.
Zwar geht aus den Leitlinien hervor, dass Dienstleister und Handwerker ihrer Tätigkeit nach wie vor nachgehen können, in welchem Rahmen aber Handelsanteile von Handwerksbetrieben betroffen sind, bleibt abzuwarten. Sobald die Verordnung verabschiedet ist, wird sie hier veröffentlicht.
Hinweis: Über darüber hinausgehende Beschränkungen durch Allgemeinverfügungen Ihrer Kommune informieren Sie sich bitte direkt dort.