Corona-KriseHandwerkskammer berät auf Website und per Telefon
Seit 2. November 2020 gelten wieder verschärfte Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Während sich für die meisten Handwerksbranchen nichts ändert und beispielsweise Friseure mit den bisherigen Auflagen weiterarbeiten können, mussten Kosmetik- und Nagelstudios schließen. Auch das Lebensmittelhandwerk ist von den Einschränkungen betroffen: Bäckereien, Konditoreien und Metzgereien dürfen Speisen und Getränke nur noch zum Verzehr außer Haus anbieten und keine Gäste mehr bewirten.
„Selbst, wenn sie aus Gründen des Infektionsschutzes voll hinter den Maßnahmen stehen, ist das für die betroffenen Betriebe ein herber Rückschlag: Sie haben viel in die Sicherheit ihrer Kunden und Mitarbeiter investiert und müssen jetzt erneut Umsatzeinbußen in Kauf nehmen und teilweise sogar um ihr Weiterbestehen fürchten. Wir werden alles tun, um unsere Mitgliedsbetriebe bei der Existenzsicherung zu unterstützen und jeden einzelnen so gut wie möglich durch diese Krise zu begleiten“, sagt Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz.
Schnell Hilfen beantragen
Positiv sei, dass das Land die Fördergrenze der Stabilisierungshilfe gesenkt hat, so dass nun auch Bäckereien, Konditoreien und Metzgereien, die mindestens 30 Prozent ihres Umsatzes über gastronomische Angebote oder Catering erzielen, die Zuschüsse in Anspruch nehmen können. Wer davon profitieren will, muss sich allerdings schnell mit seinem Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer zusammensetzen: Anträge können aktuell nämlich nur noch bis zum 20. November gestellt werden.
Betriebe und Selbstständige, die jetzt ganz schließen mussten, können demnächst auch die außerordentliche Wirtschaftshilfe in Höhe von 75 Prozent des Umsatzes im Vorjahresmonat beantragen. Antragstellung und Auszahlung erfolgen voraussichtlich über die Online-Plattform der Überbrückungshilfe. „Anders als bei der Soforthilfe im Frühjahr sind wir als Handwerkskammer bislang zwar nicht direkt in die Antragstellung eingebunden. Wir beraten betroffene Betrieben aber gerne im Vorfeld und helfen als Lotse, die jeweils passenden Programme zu finden“, so Hiltner.
Rund-um-Service läuft weiter
Seit Beginn des erneuten Lockdowns hat die Handwerkskammer für ihre Mitgliedsbetriebe wieder eine Corona-Hotline eingerichtet. Der Unternehmensservice mit Beratern aus unterschiedlichen Fachrichtungen ist unter der Telefonnummer 07531 205-201 montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr zu erreichen.
Antworten auf die häufigsten Fragen stehen auch auf der Webseite Corona: FAQ, die laufend aktualisiert wird. Hier sind unter anderem die jeweils geltenden Verordnungen sowie Informationen zu Finanzhilfen zu finden. Auch auf Facebook, Instagram oder Twitter informiert die Handwerkskammer über die aktuelle Entwicklung.
Besuche in der Handwerkskammer am Webersteig sind derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bei den entsprechenden Ansprechpartnern möglich. Persönliche Beratung kann aber auch telefonisch oder per Videochat stattfinden – und das zu allen Fragen der Unternehmensführung von der Gründung bis zu Übergabe. „Wir bieten unseren Mitgliedsbetrieben weiter einen Rund-um-Service an. Auch wer nicht unmittelbar von der Corona-Krise betroffen ist, sollte dieses Angebot in Anspruch nehmen und sich mit Hilfe unserer Experten für die Zeit danach gut aufstellen“, empfiehlt Hiltner.