Lesen Sie hier die Empfehlungen der HandwerkskammerLockdown: Viele offene Fragen bei Friseuren
Laut aktueller Landesverordnung müssen Friseure ihre Salons bis 14. Februar geschlossen halten. Unterdessen mehren sich die Anfragen und Unsicherheiten beim Thema Ausbildung bei den Friseuren. „Teilweise gibt es Probleme mit Ordnungsämtern, die die praktische Ausbildung im Betrieb am lebenden Modell verbieten“, berichtet Raimund Kegel von der Handwerkskammer Konstanz. Auch sei häufig nicht klar, welche finanziellen Zuschüsse den Betrieben im Lockdown zustehe, so der Jurist. Daher hat die Handwerkskammer in einem Mailing an die Friseurbetriebe in der Region die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst. Zeitgleich wurden die Ordnungsämter über die Empfehlungen der Kammer hinsichtlich der Ausbildung im Betrieb informiert. Lesen Sie hier den Mailing-Text an die Friseurbetriebe nach.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Ausbildende im Friseurhandwerk,
die aktuelle Lage erfordert insbesondere von Ihnen als ausbildende Betriebe des Friseurhandwerks viele außerordentliche Maßnahmen und es stellen sich viele Fragen. Wir möchten Sie deshalb mit dieser Nachricht umfassend informieren:
1. Schließung der Friseurbetriebe bis 14. Februar 2021
Die aktuelle Verordnung des Landes Baden-Württemberg beinhaltet leider eine Schließung aller Friseur- und Kosmetikbetriebe für den Publikumsverkehr. Lediglich Zweithaarbehandlung und Perückenversorgung z.B. bei Patienten in der Chemotherapie dürfen mit ärztlicher Anordnung durchgeführt werden.
Basierend auf den Beschlüssen der gestrigen Konferenz mit der Bundeskanzlerin wird diese Schließung bis mindestens 14. Februar 2021 andauern. Wir vermögen derzeit nicht abzuschätzen, wie sich die Lage bis dahin entwickelt und wie die Politik mit ihr umgeht. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Lage durch die Maßnahmen entspannt.
Aktuelle Informationen finden Sie immer auf unserer Homepage.
2. Innerbetriebliche Ausbildung im geschlossenen Friseurbetrieb
Die innerbetriebliche Ausbildung bleibt aber weiterhin erlaubt – selbstverständlich unter der Maßgabe, dass alle Vorsichtsmaßnahmen im Sinne des Infektionsschutzes getroffen werden.
Der Publikumsverkehr ist auch für Ausbildungszwecke untersagt. Die Ausbildung an Modellköpfen/Medien ist hiervon aber nicht betroffen und sollte neben theoretischen und praktischen Übungen abseits des Haarschnittes im Salon der Regelfall sein.
Sofern die Notwendigkeit für ein lebendiges Modell absolut unvermeidbar ist, wird empfohlen ausschließlich auf Personen aus der „Infektionsrisiko-Einheit“ (Haushalt, Wohngemeinschaft, Kollegium etc.) zurückzugreifen um das Infektionsrisiko soweit es geht zu minimieren. Bitte wägen Sie hier ab – Kontaktminimierung und Verhinderung von Infektionen sind momentan absolut vorrangige Ziele.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die örtlichen Behörden auch entgegen unserer Ansicht entscheiden dürfen, ihnen steht insoweit ein Entscheidungsspielraum bei der Auslegung der Vorschriften aus der Corona-Verordnung zu. Wir empfehlen möglichst transparent vorzugehen, die Schließung der Räumlichkeiten stets sichtbar durch einen Aushang kenntlich zu machen und auf mögliche Ausbildungsaktivitäten ausdrücklich hinzuweisen, damit kein falscher Eindruck entsteht.
Wir haben die Ordnungsbehörden im Kammerbezirk über unsere Rechtsauffassung bereits informiert.
Weitere Ausbildungsberatung erhalten Sie gerne durch unsere Ausbildungsberater:
Ausbildungsberatung (Landkreis Konstanz)
Tel. 07531 205-391
Fax 07531 205-6391
Beratung mit Schwerpunkt Gesellenprüfung
Tel. 07531 205-350
Fax 07531 205-6350
Ausbildungsberatung (Landkreise Waldshut und Schwarzwald-Baar)
Tel. 07531 205-343
Fax 07531 205-6343
3. Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bei Fortführung der innerbetrieblichen Ausbildung
Für Betriebe, die für Ihre Mitarbeiter aufgrund der Corona-Krise Kurzarbeit angemeldet haben und Ihre Azubis trotzdem weiter ausbilden gibt es derzeit die Möglichkeit eines Zuschusses zur Ausbildungsvergütung von der Agentur für Arbeit. Dies wird zurzeit kaum genutzt. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit um die finanzielle Belastung zu reduzieren.
Weitere Informationen zum Verfahren
4. Empfehlungen bezüglich der anstehenden Prüfungsdurchführung (Teil 1-Prüfung)
Zeitpunkt: Die üblicherweise im Februar stattfindenden Teil 1 Prüfungen werden auf Vorschlag des Landesverbandes verschoben und finden Ende März/Anfang April statt. Wichtig: Melden Sie Ihre Auszubildenden förmlich an!
Modellköpfe: Die Handwerkskammer Konstanz hat sich gemeinsam mit dem Landesverband entschlossen, den entsprechenden Innungen für die Durchführung der Prüfungen zu empfehlen, soweit es möglich und sinnvoll ist auf Modellköpfe/Medien zurückzugreifen. Nur dort, wo es unbedingt notwendig ist, soll unter Einhaltung strengster Hygienemaßnahmen am lebendigen Modell gearbeitet bzw. geprüft werden. Hier gelten dieselben Maßgaben wie bei der innerbetrieblichen Ausbildung – Modelle sollten weitestgehend bereits Teil der „Infektionseinheit“ des Auszubildenden sein.
Die Prüfungstermine und alle Informationen zur Umsetzung erhalten Sie von den örtlich zuständigen Innungen:
Friseur- und Kosmetik-Innung Westlicher Bodensee
78315 Radolfzell
Tel. 07732 12283
Fax 07732 12941
info@khwb-radolfzell.de
Friseur-Innung Schwarzwald-Baar
78048 VS-Villingen
Tel. 07721 51059
Fax 07721 1077
info@kh-schwarzwaldbaar.de
Friseur-Innung Rottweil
78628 Rottweil
Tel. 0741 6836
Fax 0741 41528
service@kh-rottweil.de
Friseur-Innung Tuttlingen
78532 Tuttlingen
Tel. 07461 2201
Fax 07461 12302
info@kh-tuttlingen.de
Friseur- und Kosmetik-Innung
Bad Säckingen-Waldshut
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07751 91730
Fax 07751 917321
info@handwerk-wt.de
5. Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung
Auch die Durchführung unserer überbetrieblichen Ausbildung ist aktuell vom Verordnungsgeber untersagt.
Eine wichtige Ausnahme gilt zurzeit aber für die prüfungsrelevanten ÜBAs im zweiten Lehrjahr vor der Teil 1 Prüfung: Diese sind erlaubt, damit der Prüfungserfolg nicht gefährdet ist. Wir werden deshalb die Auszubildenden im zweiten Lehrjahr, die vor Teil 1 der Prüfung stehen, in den nächsten Wochen in die ÜBA einladen.
6. Aufruf zum gemeinsamen Handeln
„Es laufen genug geschnittene Köpfe herum“ – solche Sätze hört man derzeit vermehrt, nicht zuletzt nach einem offenen Brief über wohlfrisierte Fußballer. Wir möchten Sie bitten: Seien Sie solidarisch zu Ihrem Berufsstand und versuchen Sie Ihren Mitarbeitenden deutlich zu machen, dass nun nicht die Zeit des „Haarschnitts für den gesamten Bekanntenkreis“ ist. Auch wenn dies im eigenen Haushalt erlaubt sein mag – im Sinne aller, die von den aktuellen Maßnahmen oder sogar von Krankheit so hart betroffen sind: Vermeiden Sie auch solche Kontakte. Die Zeit für den Haarschnitt im Salon, dann auch wieder mit einer angebotenen Tasse Kaffee, wird wiederkommen – je mehr Kontakte wir nun vermeiden, umso schneller!