Gebäudereinigerin wischt Parkett in einem großen Saal.
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Anpassung zum 1. Oktober 2022Mindestlöhne für Gebäudereiniger

Zum 1. Oktober 2022 sind die Mindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk gestiegen. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Gewerkschaft IG Bau haben sich auf eine Erhöhung in zwei Stufen bis Ende 2024 geeinigt.  Die Branchenmindestlöhne sind allgemeinverbindlich und gelten auch für nicht tarifgebundene Arbeitgebende.

Der frühere Branchenmindestlohn von 11,55 Euro steigt zum 1 Oktober bei der Lohngruppe 1 (Innen-und Unterhaltsreinigung) auf 13,00 Euro brutto die Stunde. Die Lohngruppe 6 (Glas-und Fassadenreinigung) erhält 16,20 Euro brutto pro Stunde. Ab 1. April 2024 erhält die Lohngruppe 1: 13, 50 Euro und die Lohngruppe 6: 16,70 Euro.

Was bei geringfügig Beschäftigten zu beachten ist

Durch die Erhöhung des Branchemindestlohns sinkt die wöchentliche Arbeitszeit bei geringfügig Beschäftigten. Der Gesetzgeber hat im Zuge der Mindestlohn-Erhöhung die Verdienst-Obergrenze angepasst. Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Oktober von bisher 450 Euro auf 520 Euro im Monat. Bei Midijobs gab es eine Erhöhung auf 1.600 Euro. Mit den geringfügig Beschäftigten bietet sich aus diesem Grund eine Erhöhung des Verdienstes an, um bei der Personaleinsatzplanung sicherzugehen. Arbeitgebende sollten schriftlich mit den betreffenden Mitarbeitern die geänderten Vertragsbedingungen festlegen.

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