Hauptgeschäftsführer Georg Hiltner an seinem Schreibtisch
HWK KN

Statement von Georg HiltnerSchnelltestpflicht für den Friseurbesuch muss überdacht werden

Seit Montag, 19. April 2021, gilt in Baden-Württemberg bei einer Inzidenz über 100: Wer zum Friseur geht, muss einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest vorweisen, was die von wiederholten Lockdowns betroffenen Friseure vor große Herausforderungen stellt. Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz, fordert diesbezüglich praktikable Lösungen von der Politik: 

„Die Entscheidung über die Schnelltests vor dem Friseurbesuch wurde Samstag im Rahmen der Landesverordnung kommuniziert und gilt seit Montag, so dass kaum Vorbereitungszeit für die Friseure vorhanden war. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Hotline haben seitdem alle Hände voll zu tun, um die vielen Anfragen unserer Mitgliedsbetriebe zu beantworten. Und das ist nicht immer einfach, gibt es im Regelwerk doch einigen Interpretationsspielraum hinsichtlich der Art der Testung und des erforderlichen negativen Testnachweises. Ein großes Thema ist auch die Schwierigkeit für Kunden im ländlichen Raum, flexibel vor dem Friseurbesuch einen Schnelltest mit Nachweis zu erhalten, da einfach die Testkapazitäten fehlen.

Wir setzen uns in Gesprächen mit dem Sozialministerium vehement dafür ein, schnell für Klarheit zu sorgen, die Situation für unsere Betriebe deutlich zu erleichtern und praktikable Lösungen anzubieten. Einige Betriebe würden mittlerweile sogar eine staatliche Schließung und damit den Zugriff auf staatliche Hilfen vorziehen, statt unter den aktuellen Auflagen weiterzuarbeiten. Das zeigt, wie existentiell die Herausforderungen gerade sind.“