Corona-Schnelltest-Kit
Handwerkskammer Konstanz

Handwerkskammer hilft bei Verteilung und TestungSchnelltests für Grenzpendler: Aktion ist beendet

 Bitte beachten Sie, dass die unten dargestellte Verteilung und Testung nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.

Das Land Baden-Württemberg stellt Unternehmen mit Grenzpendlern in den Grenzgebieten zu Frankreich und der Schweiz ein zusätzliches Schnelltest-Angebot zur Verfügung. Diese Möglichkeit ist derzeit umso wichtiger, da in der gesamten deutsch-französisch-schweizerischen Grenzregion rund 100.000 Grenzgehende und -pendelnde von weitergehenden Einschränkungen direkt betroffen wären. Solche Tests sind aktuell beim Grenzübertritt im Kammerbezirk keine Pflicht, spielen aber eine wichtige Rolle, falls angrenzende Regionen in den Nachbarländern zu Virusvariantengebieten erklärt werden sollten (beachten Sie hierzu die Einreiseverordnung des Landes auf der Webseite der Landesregierung). Die Verteilung der PoC-Antigen-Schnelltests aus dem Landesbestand erfolgt über die jeweilig zuständige Wirtschaftskammer.

Handwerkskammer organisiert Verteilung und Testung

Für Mitgliedsbetriebe, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grenzüberschreitend pendeln bzw. tätig sind, hat die Handwerkskammer Konstanz ein speziell ausgewiesenes Schnelltest-Kontingent des Landes erhalten.

Diese PoC-Antigen-Schnelltests erfordern medizinische Grundkenntnisse und können von Laien nicht ohne Weiteres eingesetzt werden, daher unterstützen wir unsere Mitgliedsbetriebe bei Bedarf durch die Möglichkeit, Test und Testdurchführung gemeinsam zu erhalten

Folgende Varianten sind für Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Konstanz möglich

 Testung über eine Kooperationsapotheke

 Selbstabholung der Tests und eigene Testdurchführung

Testung in Apotheken

Die vom Land zur Verfügung gestellten medizinischen Schnelltests dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt werden, um Menschen nicht zu verletzen und sichere Testergebnisse zu erlangen.

Um eine sichere, amtlich zertifizierte und dezentrale Testung zu gewährleisten, hat die Handwerkskammer die Kooperation mit verschiedenen Apotheken gesucht, an die sich die Mitgliedsbetriebe wenden können. Sie verfügen über einen Teil des ausgewiesenen Testkit-Kontingents.

Liste der Kooperationspartner

Landkreis Konstanz
Tiergarten Apotheke
Wessenbergstraße 28
78462 Konstanz
Tel.: +49 (0)7531 27051
www.apotheke-konstanz.de

Landkreis Konstanz
Apotheke im real Singen
Georg-Fischer-Straße 15
78224 Singen
Tel.: +49 (0)7731 827657
www.apotheke-singen.de oder direkt: www.coronatest-singen.de

Schwarzwald-Baar-Kreis
Sonnen-Apotheke
Bahnhofstr. 12, 78166 Donaueschingen
Tel.: +49 (0)771 - 92030540
www.sonnen-apotheke-donaueschingen.de

Landkreis Tuttlingen
Rathaus-Apotheke
Rathausstraße 2, 78532Tuttlingen
Tel.: +49 (0)7461 94680
www.rathaus-apotheke-tuttlingen.de

Landkreis Waldshut
Engel Apotheke
Kaiserstraße 93, 79761 Waldshut
Tel: +49 (0)7751 83930
www.engel-apotheke-wt.de



Falls Sie größere Gruppentestungen direkt im Betrieb planen, setzen Sie sich bitte direkt mit einer der gelisteten Apotheken in Verbindung.

So funktioniert die Testung in Apotheken

  • Wenden Sie sich zur Testung an eine der gelisteten Apotheken.

  • Melden Sie sich bzw. Ihre Mitarbeiter direkt über den Anmeldelink oder telefonisch bei der jeweiligen Apotheke zur Testung an.

  • Bringen Sie zur Testung Ihre Krankenkassenkarte sowie Ihre Handwerks- oder Gewerbekarte bzw. eine Kopie der jeweiligen Karte mit. Nur so haben Sie Zugang zu den kostenfreien Schnelltesktits aus dem Sonderkontingent des Landes.

  • Falls Sie größere Gruppentestungen direkt im Betrieb durchführen lassen wollen, setzen Sie sich bitte direkt mit einer der gelisteten Apotheken in Verbindung. 

  •  Sie erhalten von der Test-Apotheke ein amtliches 48-Stunden-Zertifikat.

Muster Handwerkskarte

Muster Gewerbekarte



Hinweis: Die Testdurchführung in Apotheken ist einmal pro Person und Woche gratis. Bei einer zweiten wöchentlichen Testung ist das Testkit zwar gratis, die Testdurchführung durch das Apothekenpersonal aber kostenpflichtig.

Selbstabholung der Tests und eigene Organisation der Testung

Sie können sich die Schnelltests für Ihren Betrieb bei einer der handwerklichen Bildungsstätten (Waldshut, Singen, Rottweil, Tuttlingen) oder direkt bei der Handwerkskammer Konstanz abholen und selbst durch geschultes Personal durchführen lassen. Pro bei Ihnen beschäftigtem Grenzpendler erhalten Sie ein Kontingent von sechs Testkits (zwei Test pro Woche für eine Zeitspanne von drei Wochen), maximal aber 600 Testskits.

So funktioniert die Selbstabholung

Kontaktieren Sie zur Bestellung der Schnelltests telefonisch den gewünschten Ort und vereinbaren Sie ein Zeitfenster für die Abholung:

Bildungsakademie Waldshut
Friedrichstraße 3
79761 Waldshut-Tiengen
Ansprechpartner: Christian Herz
Tel.: +49 (0)7751 8753 810
christian.herz@hwk-konstanz.de

Bildungsakademie Singen
Lange-Straße 20
78224 Singen
Ansprechpartner: Antonio D’Angelo
Tel.: +49 (0)7731 832 77 500
Antonio.DAngelo@hwk-konstanz.de

Bildungsakademie Rottweil
Steinhauserstraße 18
78628 Rottweil
Ansprechpartnerin: Petra Hangst
Tel.: +49 (0741 5337 13
petra.hangst@hwk-konstanz.de

Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen
Max-Planck-Str. 17
78532 Tuttlingen
Ansprechpartnerin: Ina Klaiber
Tel.: +49 (0)7461/9290-17
klaiber@bbt-tut.de



Handwerkskammer Konstanz
Webersteig 3
78462 Konstanz
Ansprechpartnerin: Sabine Menhofer
Tel.: +49 (0)7531 205 0





  • Bringen Sie zur Abholung Ihre Handwerks- oder Gewerbekarte bzw. eine Kopie der jeweiligen Karte mit. Nur so haben Sie Zugang zur kostenfreien Schnelltestung aus dem Sonderkontingent des Landes.

  • Bei der Ausgabe erhalten Sie die Testkits mit einer Anleitung zur Testdurchführung durch geschultes Personal. Mit der Empfangsbestätigung unterzeichnen Sie gleichzeitig, dass Sie die untenstehenden Konditionen zur Kenntnis genommen haben.

  • Die baden-württembergischen Handwerkskammern bieten Ihnen kostenfreie Online-Schulungen an, die Sie befähigen, Antigen-Schnelltests zum COVID-19-Antikörper-Nachweis durchzuführen. Die Termine finden Sie auf der Website der Handwerkskammer Stuttgart.

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Allgemeine Konditionen

  • Die Verteilung der Tests erfolgt im Auftrag und in Verantwortung des Landes Baden-Württemberg. Berechtigt zum Erhalt der Tests sind Mitgliedsunternehmen der regionalen Handwerkskammer, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Grenze pendeln bzw. in Grenzregionen tätig sind.

  • Ein Anspruch auf die kostenlosen Tests besteht nicht. Die Ausgabe erfolgt im Rahmen der durch das Land bereit gestellten Kapazitäten, bis diese erschöpft sind.

  • Jedes Unternehmen kann pro Grenzpendler maximal zwei Gratis-Tests pro Woche für den Zeitraum von insgesamt drei Wochen anfordern.

  • Die Handwerkskammern agieren lediglich als Ausgabestelle. Informationen zu Lagerung und Verwendung der Tests sind dem beiliegenden Beipackzettel zu entnehmen.

  • Die Tests sind ausschließlich durch geschultes Personal nach beiliegender Anweisung zu verwenden. Eine Haftung der Ausgabestelle bei fehlerhafter Anwendung ist ausgeschlossen.

  • Die Tests sind ausschließlich zur betriebsinternen Verwendung bestimmt. Eine Weitergabe der Tests bzw. ein Verkauf derselben ist nicht gestattet.

  • Die Handwerkskammern und deren Bildungsstätten übernehmen als Ausgabestelle keine Haftung für die Wirksamkeit und das Ergebnis der Schnelltests.

  • Die auf dieser Seite als Service zusammengestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Irrtümer sind vorbehalten.

Hintergrund

Die Schnelltestaktion beruht auf einem am 10. März 2021 unterzeichneten „Memorandum of Understanding“. Darin einigen sich die Partner über die Testung von Berufspendlern in baden-württembergischen Betrieben. Partner der Aktion sind die Landesregierung Baden-Württemberg, der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag e. V., der Baden-Württembergische Handwerkstag e. V., Südwestmetall, die grenznahen Industrie- und Handelskammern Bodensee-Oberschwaben, Hochrhein-Bodensee, Karlsruhe, Schwarzwald-Baar-Heuberg und Südlicher Oberrhein sowie die Handwerkskammern Freiburg, Karlsruhe, Konstanz und Ulm.

 Das Memorandum im Wortlaut