Friseurin wäscht Kundin die Haare im Friseursalon.
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Tarifvertrag für alle BetriebeNeue Mindestlöhne und Ausbildungsvergütungen für Friseure

Ab 1. September 2024 greifen ein neuer Mindestlohn und neue Ausbildungsvergütungen im Friseurhandwerk.

Unabhängig von einer Innungsmitgliedschaft müssen Betriebe diesen Branchenmindestlohn und die Ausbildungsvergütung gewähren.

Mindestlohn für Beschäftigte im Friseurhandwerk

Qualifikation und Berufserfahrungseit 1. September 2023ab 1. September 2024
mit abgeschlossener Berufsausbildung12,80 €13,30 €
nach 12 Monaten Berufserfahrung13,30 €13,85 €
mit mehrjähriger Berufserfahrung oder Meisterausbildung14,50 €15,10 €
technische Betriebsleitung bis 10 Beschäftigte (inkl. Auszubildende)17,50 €18,20 €
technische Betriebsleitung mit mehr als 10 Beschäftigten (inkl. Auszubildende)20,00 €20,80 €

Ungelernte Arbeitskräfte sind mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten.

Neue Ausbildungsvergütungen ab 1. September 2024

Für neu geschlossene, aber auch für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse gelten ab 1. September 2024:

  • Auszubildende, die 2024 beginnen, bekommen 2024/2025: 680 €
  • Auszubildende, die 2024 ins 2. Lehrjahr kommen, bekommen 2024/2025: 775 €
  • Auszubildende, die 2024 ins 3. Lehrjahr kommen, bekommen 2024/2025: 850 €


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