Wie geht das und wer hilft?Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) eröffnet Menschen mit einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung die Möglichkeit, ihre Qualifikationen auf Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden deutschen Beruf überprüfen zu lassen.
Bevor Sie bei uns einen Antrag stellen, lassen Sie sich bitte hier beraten:
- Anerkennungsberatung der Diakonie Freiburg, Ansprechpartner: Günter Wolf (wolf@diakonie-freiburg.de, Tel.: +49 761 88 144 50 4)
- Welcome Center Schwarzwald-Baar-Heuberg & Hochrhein-Bodensee
Allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse finden Sie im Informationsportal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“. Nutzen Sie dort den Anerkennungsfinder. Über die Anerkennung von Berufsabschlüssen speziell im Handwerk informieren wir Sie im Folgenden.
Für wen kommt eine Anerkennung in Frage?
Sie leben bereits in Deutschland und möchten Ihren ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen (z.B. für Bewerbungen).
Sie leben bereits in Deutschland und möchten sich selbständig machen? Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Handwerksrolle.
Sie leben im Ausland und brauchen die Anerkennung für Ihr Visum, Ihre Einreise- oder Arbeitserlaubnis? Hier finden Sie weitere Informationen:
- Das Auswärtige Amt berät zur Einwanderung von Fachkräften und Arbeitsaufnahme in Deutschland.
- Die Bundesagentur für Arbeit kümmert sich um die Zulassung zum Arbeitsmarkt.
- Informationen zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz und zum VISA-Verfahren
- Informationen zur Westbalkan-Regelung
Auch wenn Sie Unternehmer/in sind und Fachkräfte mit einem ausländischen Berufsabschluss einstellen möchten, helfen Ihnen die oben genannten Stellen.
Weitere Unterstützung
- Zentrale Anlaufstellen
- Virtuelles Welcome Center der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung
- Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland
- Broschüre der Bundesregierung „Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung – Was Arbeitgeber wissen müssen“
- Link-Sammlung zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt ist, wer eine Ausbildung an einer staatlich anerkannten Schule absolviert hat. Machen Sie hierfür den Anerkennungs-Check.
Sollten Sie nicht antragsberechtigt sein, kommt für Sie vielleicht ValiKom infrage.
Welche Stelle ist zuständig?
Sie haben einen Handwerksberuf erlernt und Ihr zukünftiger Arbeitgeber sitzt im Landkreis Konstanz, Rottweil, Tuttlingen, Waldshut oder Schwarzwald-Baar? Dann ist die Handwerkskammer Konstanz zuständig.
Sie sind sich nicht sicher, welche Stelle für die Anerkennung zuständig ist? Dann nutzen Sie den Anerkennungsfinder.
Sie haben studiert und möchten Ihren Studienabschluss bewerten lassen? Dann wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Wenn Sie sich für das beschleunigte Fachkräfteverfahren interessieren, wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde.
Wie läuft das Verfahren ab?
Haben Sie die Voraussetzungen erfüllt, können Sie einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen. Wir vergleichen dann Ihre Ausbildung mit dem angegebenen deutschen Referenzberuf. Im Verfahren werden daher die Inhalte und die Dauer Ihrer ausländischen Ausbildung mit einem deutschen Ausbildungsberuf verglichen. Relevante Berufserfahrung wird zusätzlich berücksichtigt.
Stellen wir fest, dass ...
- ... es keine wesentlichen Unterschiede zu einem in Deutschland erworbenen Berufsabschluss gibt, erteilen wir einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit. Diese gibt dem Antragsteller die gleichen Berechtigungen wie Personen, die ihren Berufsabschluss in Deutschland erworben haben.
- ... es wesentliche Unterschiede zum deutschen Berufsabschluss gibt, kommt es darauf an, ob auch vergleichbare Inhalte bestehen. In diesem Fall stellt die Kammer die teilweise Gleichwertigkeit fest. Die wesentlichen Unterscheide werden im Bescheid aufgeführt. Sie haben anschließend die Möglichkeit diese Unterschiede in einer sog. Anpassungsqualifizierung auszugleichen. Wenn Sie bereits einen Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit haben, finden Sie bei der Qualifizierungsberatung in Freiburg Unterstützung (freiburg@anerkennungsberatung-bw.de).
- ... es keine Vergleichbarkeit zwischen den Berufsqualifikationen gibt, bescheinigt die Kammer eine fehlende Gleichwertigkeit.
Bitte beachten Sie: Es wird eine Gleichwertigkeitsbescheinigung ausgestellt, kein deutscher Gesellen- oder Meisterbrief. Die Dauer des Verfahrens beträgt bis zu 3 Monate. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen.
Welche Unterlagen sind nötig?
Für ein Anerkennungsverfahren benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- ausgefüllter Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
- Ausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
- Jahreszeugnisse und Abschlusszeugnis Ihrer Ausbildung
- Arbeitszeugnisse über einschlägige Berufserfahrung (soweit vorhanden)
- Zeugnisse von Fortbildungen (soweit vorhanden)
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- ggf. Ausbildungsplan der Schule
- Nennung des deutschen Referenzberufs, mit dem wir Ihre Ausbildung vergleichen sollen. Das Berufenet der Arbeitsagentur hilft Ihnen bei der Auswahl des richtigen Berufes.
- Bitte geben Sie auch an, ob Sie eine Anerkennung auf Gesellen- oder auf Meisterebene wünschen.
Alle ausländischen Dokumente benötigen wir in deutscher Übersetzung von einem staatlich vereidigten Übersetzer. Eine Liste finden Sie beim Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer oder in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
Schicken Sie keine Originale mit der Post! Sie können uns die Unterlagen aber vorab senden an anerkennung@hwk-konstanz.de und die Originale dann zu einem persönlichen Beratungsgespräch mitbringen. Oder Sie füllen den Antrag auf Anerkennung gleich online aus und laden alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Formular hoch.
Antrag auf Anerkennung von Berufskompetenzen online stellen
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die erforderlichen Unterlagen einzureichen, haben Sie die Möglichkeit an einer kostenpflichtigen Qualifikationsanalyse teilzunehmen.
Was kostet die Anerkennung?
Unsere Erstberatung ist kostenfrei. In einem persönlichen Gespräch erfahren Sie mehr über Nutzen und Ablauf des Anerkennungsverfahrens. Das Verfahren selbst ist gebührenpflichtig. Je nach Aufwand fallen Kosten von mindestens 100 bis maximal 600 EUR an. Diese müssen von den Antragstellenden selbst bezahlt werden. Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen sind in dieser Gebühr nicht enthalten. Wenn eine Qualifikationsanalyse notwendig ist, wird diese gesondert berechnet.
Über Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung informiert das Portal „Anerkennung in Deutschland“.
Beispielsweise erhalten Anerkennungsinteressierte mit fehlenden finanziellen Mitteln mit Einführung des Anerkennungszuschusses deutschlandweit eine finanzielle Förderung für ihr Anerkennungsverfahren.
Was ist ValiKom?
ValiKom (= „Validierung informell und non-formal erworbener Kompetenzen“)
- … richtet sich an Personen, die sich beruflich relevante Kompetenzen angeeignet haben, diese aber nicht durch formale Dokumente (z.B. Prüfungszeugnisse) sichtbar machen können.
- … ermöglicht es, beruflich relevante Kompetenzen zu erfassen, zu dokumentieren, zu bewerten und zu zertifizieren.
- … ermöglicht den Erwerb eines Zertifikats, das dokumentiert, ob die erworbenen Kompetenzen teilweise oder gänzlich mit den erforderlichen Qualifikationen für einen anerkannten Berufsabschluss übereinstimmen.
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie einen Nachweis über das, was Sie können – für Ihre berufliche Zukunft.
Bitte beachten Sie: Das Zertifikat ist keine Anerkennung nach BQFG und daher für ein Visum nicht ausreichend.
Für das ValiKomVerfahren müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein, dürfen keinen Berufsabschluss oder Arbeit in einem anderen als dem erlernten Beruf haben und über einige Jahre Berufserfahrung verfügen, die Sie aber nicht nachweisen können.
Ansprechpartnerin für ValiKom ist Anette Groschupp von der Handwerkskammer Stuttgart (Tel.: 0711 1657-291, E-Mail:
anette.groschupp@hwk-stuttgart.de)