
Grenzüberschreitender VerkehrAustauschpflicht für Tachographen ab 2025
Für Fahrzeuge im Handwerk, die der Tachographenpflicht unterliegen und die im grenzüberschreitenden Verkehr mit EU-Staaten und der Schweiz eingesetzt werden, können Umrüstvorschriften relevant werden – je nachdem, mit welcher Version eines Fahrtenschreibers sie ausgerüstet sind.
Zu beachten ist die Pflicht zum Austausch älterer Tachographen in sog. „intelligente“ Tachographen (2. Version) für den grenzüberschreitenden Verkehr bis zum 31. Dezember 2024 bzw. bis zum 18. August 2025 ab 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM).
Zudem gilt ab dem 1. Juli 2026 eine Tachographenpflicht für Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t zGM im grenzüberschreitenden Verkehr, soweit sie nicht unter die Ausnahme fallen.
Betriebe, die grenzüberschreitend tätig sind und z.B. Aufträge in der Schweiz ausführen, sollten daher prüfen, ob sie tachographenpflichtig sind und sofern erforderlich, Fahrzeuge mit einem intelligenten Tachographen (2. Version ) ausrüsten.