Neues HeizungsgesetzBeratungspflicht beim Einbau neuer Heizungen
Vor dem Einbau einer neuen Heizungsanlage müssen Gebäudeeigentümer fachkundig beraten werden. Dies schreibt die am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes vor. Die Beratung soll auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung (ggf. künftige Option des Anschlusses an ein Wärmenetz) und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender CO2-Bepreisung, hinweisen.
Als fachkundige Personen gelten:
- Schornsteinfeger
- Installateure und Heizungsbauer
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- als Energie-Effizienz-Experten zugelassene Energieberater
- Personen, die zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sind.
Handreichung für die Beratung
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz und für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben zur Beratungspflicht die Handreichung „Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung“ veröffentlicht, die auch ein Formular zur Dokumentation der durchgeführten Beratung enthält. Dieses Formular sowie die komplette Handreichung können auf dieser Webseite heruntergeladen werden.