Zwei Männer sitzen vor einem Laptop und unterhalten sich.
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ExistenzgründungStarter-Center vor Ort

Weil aller Anfang schwer genug ist, macht es die Handwerkskammer Konstanz Existenzgründern leicht. Von der Gewerbeanmeldung bis zur Meldung an die Rentenversicherung gibt es im Starter-Center der Handwerkskammer Konstanz schnelle, unbürokratische und kostenlose Hilfe bei allen Formalitäten. Die Berater unterstützen beim Ausfüllen der Formulare, leiten sie fristgerecht an die richtigen Stellen weiter und erledigen die Eintragung bei der Handwerkskammer gleich mit. All diese Hürden in einem Schritt zu nehmen, spart Zeit und Nerven – denn beides sollten Sie nicht mit Papierkram verlieren.

Vorteile des Starter-Centers

  • Weniger Aufwand
  • Fachkundige Beratung
  • Umfassende Information
  • Überblick über alle Gebühren, Beiträge und Fristen

Es empfiehlt sich, etwa zwei Wochen vor Betriebseröffnung im Starter-Center vorbeizukommen. Die Bearbeitung der Formulare dauert je nach Betrieb und Unternehmensgegenstand etwa 30 bis 90 Minuten. Um Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige Terminvereinbarung sinnvoll.

Starter-Center Online

Im Starter-Center-Online können Sie die Formulare auch bequem von zu Hause aus ausfüllen. Dafür brauchen Sie einen Kunden-Account, den Sie hier beantragen können. Die erforderlichen Meldungen werden dann automatisch zusammengestellt und können von Ihnen ausgedruckt und bei den jeweiligen Stellen eingereicht werden. Nachdem Sie die Daten eingegeben haben, können wir Ihre Daten auch gemeinsam im Starter-Center oder online wieder aufrufen, vervollständigen und verschicken. Sie können uns die Meldung auch zusenden und wir übernehmen die Verteilung für Sie.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Nutzung des Tools in einer gemeinsamen Online-Sitzung.

Erledigen Sie zahlreiche Gründungsformalitäten mit nur einem Besuch – persönlich oder online

Wenn Sie im Handwerk selbständig tätig sein wollen, müssen Sie in der Handwerksrolle eingetragen sein. Dort sind alle Handwerksbetriebe und handwerksähnlichen Gewerbe in den Landkreisen Konstanz, Rottweil, Tuttlingen, Waldshut und im Schwarzwald-Baar-Kreis erfasst. Die Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer ist für jeden selbständigen Handwerker verpflichtend. Ihren Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle erledigen wir im Starter-Center gerne für Sie.

 Weitere Informationen zu Eintragung und Mitgliedschaft

Dort, wo sich Ihr Betriebssitz befindet, müssen Sie sich beim Gewerbeamt anmelden. Die Kosten dafür sind von Kommune zu Kommune verschieden und liegen in der Regel zwischen 15 und 40 Euro. Die Gewerbeanmeldung wird dann unter anderem an das Finanzamt, das Gewerbeaufsichtsamt, die Berufsgenossenschaft, das Statistische Landesamt und auch an die Handwerkskammer weitergeleitet. Im Starter-Center können wir die Gewerbeanmeldung für Sie erstellen und direkt an das Gewerbeamt versenden.
Spätestens eine Woche nach der Gewerbeanmeldung muss der Betrieb auch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) angemeldet sein, damit alle Beschäftigten gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert sind. Der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Tag der Meldung.
Auch ohne Mitarbeiter wird jeder neue Betrieb bei der BG erfasst. Teilweise besteht eine Pflichtversicherung für Unternehmer. Im Starter-Center erhalten Sie dazu detaillierte Auskünfte, und auf Wunsch erstellen wir die Anmeldung gleich mit.
Wie bei der Berufsgenossenschaft ist die Anmeldung bei der zuständigen Sozialkasse verpflichtend, wenn der neugegründete Handwerksbetrieb unter einen Sozialkassen-Tarifvertrag fällt. Die tarifliche Sozialkassen, wie zum Beispiel die SOKA-Bau, übernehmen verschiedene branchenspezifische Sozialleistungen, etwa das Schlechtwettergeld, die Absicherung von Arbeitszeitkonten, Lohnfortzahlungen sowie einen Teil der Kosten der überbetrieblichen Ausbildung. Auch diese Meldung kann im Starter-Center erledigt werden.
Alle Betriebsinhaber im zulassungspflichtigen Handwerk, welche selbst die Eintragungsvoraussetzungen erfüllen, sind mit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit auch rentenversicherungspflichtig und müssen sich bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) anmelden. Der Beitrag muss ab dem Beginn der Tätigkeit bezahlt werden. Meldet sich der Unternehmer später an, wird der Betrag rückwirkend berechnet.
Nach 18 Jahren Pflichtbeitragszahlung kann ein Befreiungsantrag gestellt werden. Im Starter-Center helfen wir Ihnen bei der Meldung an die DRV sehr gerne. Eine vorherige individuelle Beratung bei der DRV ist empfehlenswert.
Jeder Betrieb ist zunächst einmal rundfunkbeitragspflichtig. Je nach individuellem Gründungsvorhaben können jedoch Befreiungsmöglichkeiten bestehen. Unsere Berater im Starter-Center beraten Sie zu den unterschiedlichen Optionen und erstellen die Meldung an ARD ZDF Deutschlandradio gerne für Sie.
Jeder Betrieb muss auch beim Finanzamt gemeldet werden. Diese Meldung können wir leider nicht für Sie vornehmen, helfen Ihnen jedoch gerne bei Fragen zur Erlangung der Zugangsdaten für das ELSTER-Portal der Finanzbehörden, über welches Sie die Meldung vornehmen können. Häufig helfen Steuerberater beim Erstellen dieser Meldung.
Je nach Gewerk und weiteren individuellen Gründungsbedingungen können spezielle Meldungen erforderlich sein wie beispielsweise an die GEMA oder zur Beantragung eines Institutionskennzeichens, wenn Sie Ihre Dienstleistungen mit der Krankenkasse des Kunden abrechnen können. Auch diese Meldungen können wir im Starter-Center gerne für Sie erledigen.
 

Starter-Center vor Ort

Schauen Sie an den folgenden Tagen im Starter-Center vor Ort vorbei – und vereinbaren bitte vorab per E-Mail eine individuelle Beratungszeit mit Simone Feilen.

Bildungsakademie Singen, Lange Straße 20, 78224 Singen

  • Montag, 7. April 2025
  • Freitag, 9. Mai 2025
  • Freitag, 13. Juni 2025
  • Montag, 7. Juli 2025
  • Montag, 28. Juli 2025
  • Montag, 29. September 2025
  • Freitag, 24. Oktober 2025
  • Montag, 17. November 2025
  • Freitag, 12. Dezember 2025

Bildungsakademie Waldshut, Friedrichstraße 3, 79761 Waldshut-Tiengen

  • Donnerstag, 27. März 2025
  • Donnerstag, 10. Juli 2025
  • Donnerstag, 25. September 2025
  • Donnerstag, 27. November 2025

Rathaus Schramberg, Hauptstr. 25, 78713 Schramberg

  • Donnerstag, 10. April 2025
  • Donnerstag, 13. November 2025

Rathaus Bad Säckingen, Rathausplatz 1, 79713 Bad Säckingen

  • Donnerstag, 26. Juni 2025
  • Donnerstag, 16. Oktober 2025

Im Starter-Center Villingen kann jederzeit ein Termin bei Simone Feilen vereinbart werden.


Kontakt

Dipl. Betriebswirtin (FH) Simone Feilen

Außenstelle Starter-Center und Standortförderung Villingen-Schwenningen

Betriebswirtschaftliche Beratung

Tel. 07721 9988-44

Fax 07721 9988-18

simone.feilen--at--hwk-konstanz.de