
Internationale AuszubildendeBerufsausbildungsvertrag für ausländische Auszubildende
Wie die Eintragung des Ausbildungsverhältnisses in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer vonstatten geht, hängt ab, ob der bzw. die künftige Auszubildende aus der EU stammt oder nicht. Personen, die nicht aus der EU kommen, brauchen für ihr Visum den Berufsausbildungsvertrag im Original.
Bitte halten Sie sich in diesem Fall an die nachfolgend dargestellten Schritte.
1. Ausbildungsvertrag online ausfüllen
Alle Infos dazu und den Link zum Berufsausbildungsvertrag gibt es unter www.hwk-konstanz.de/bav.
2. Alle Vertragsexemplare ausdrucken und unterschreiben
Drucken Sie alle Seiten aus und unterzeichnen Sie alle 4 Ausfertigungen des Vertrags inkl. des Antrags auf Eintragung.
3. Absichtserklärung der/des Auszubildenden einholen
Füllen Sie die Absichtserklärung so weit aus, wie es Ihnen möglich ist (so dass der/die zukünftige Auszubildende z.B. nur noch den Geburtsort nachtragen muss). Senden Sie ihm/ihr das ausgefüllte Dokument/PDF zusammen mit einem Scan des unterschriebenen Ausbildungsvertrags per E-Mail zu.
Wenn Ihr/e zukünftige/r Auszubildende/r mit den Vertragskonditionen einverstanden ist, soll er/sie die Absichtserklärung mit den fehlenden Angaben vervollständigen, ausdrucken, unterschreiben, einscannen und an Sie per E-Mail zurücksenden.
4. Ausbildungsvertrag mit weiteren Dokumenten versenden
Senden Sie alle 4 Vertragsexemplare, den Antrag auf Eintragung sowie die Absichtserklärung per Post an die Handwerkskammer Konstanz (Ausbildung und Prüfung, Webersteig 3, 78462 Konstanz). Bitte kleben Sie eine Haftnotiz mit dem Stichwort „Visum“ auf die erste Seite der bei uns eingereichten Dokumente. So können wir direkt erkennen, dass es um einen besonderen Vorgang geht und das entsprechend bei der Bearbeitung berücksichtigen.
Eine frühzeitige Zusendung ist wichtig, damit der Eintragungsprozess rechtzeitig vor dem Termin mit der Botschaft abgeschlossen ist und auch, damit Ihr/e Auszubildende/r rechtzeitig zur ÜBA eingeladen und für den richtigen Prüfungszeitraum berücksichtigt wird. Der Postweg sowie die Zusendung aller Vertragsexemplare sind unbedingt notwendig, damit die Originale entsprechend abgezeichnet werden können und die Botschaft am Ende auch alle Unterlagen akzeptiert.
5. Ausbildungsverträge inkl. Eintragungsbescheid
Wir senden Ihnen alle Unterlagen inkl. des Eintragungsbescheids per Post zurück. Sie können dann ein Vertragsexemplar an Ihre/n Auszubildende/n weiterschicken. Diese/r kann dann in seinem Heimatland den Vertrag unterzeichnen und ihn zum Botschaftstermin mitnehmen.