
Viola Bischoff:Das ist betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Gesunde und zufriedene Mitarbeitende tragen immer auch zum Erfolg des gesamten Unternehmens bei. Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) unterstützt dabei, dass Beschäftigte gesund bleiben. Wie Betriebsinhaber bestimmte Maßnahmen planen und durchführen, erklärt Viola Bischoff, Expertin für Arbeitsrecht bei der Handwerkskammer Konstanz:
„Es gibt BGM-Maßnahmen, zu denen jeder Arbeitgeber und jede Arbeitgeberin gesetzlich verpflichtet ist, und solche, die freiwillig sind: Gesetzlich vorgeschrieben sind zwei der drei Säulen des BGM: Arbeitsschutz und die betriebliche Wiedereingliederung nach längerer Krankheit eines Arbeitnehmers, das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).
Zum Arbeitsschutz gehört zum Beispiel die Gefährdungsbeurteilung eines jeden Arbeitsplatzes, aber auch die Beachtung von Jugendarbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz.
Die Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers erfolgt in der Regel nach einem bestimmten Schema. War der Mitarbeitende länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt in einem Kalenderjahr arbeitsunfähig, bittet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer um ein Gespräch. Dieses findet zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer statt, gegebenenfalls können die Deutsche Rentenversicherung und das Integrationsamt hinzugezogen werden. Inhaltlich geht es darum, in welcher Form und in welchem Umfang die Wiedereingliederung stattfinden kann. Ziel der Wiedereingliederung ist es herauszufinden, ob der Arbeitnehmer seinen Beruf weiterhin unter den bisherigen Konditionen ausüben kann.
Die dritte Säule des BGM ist die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF), die für den Arbeitgebern freiwillig ist. Der Arbeitgeber kann für jeden Mitarbeiter jährlich 600 Euro steuerfrei für zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen ausgeben – etwa Rückenschulen, Rauchfrei-Programme oder Stressbewältigungsmaßnahmen wie Yoga. Die Beiträge für Sportvereine und Fitnessstudios sind leider nicht förderfähig.
Meine Tipps: Informieren Sie sich im Vorfeld bei den zuständigen Krankenkassen und Anbietern über die Förderfähigkeit einer Maßnahme. Auch wenn das BGF freiwillig ist, sollten Sie es durchführen, denn es stärkt die Bindung der Mitarbeitenden zum Betrieb enorm. Und es vermindert gesundheitsbedingte Ausfallzeiten.“
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