Windräder und Solarzellen
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Energiewende und NachhaltigkeitDie wichtigsten Förderprogramme

 Die Handwerkskammer Konstanz widmet dem Thema Nachhaltigkeit in diesem Jahr besondere Aufmerksamkeit.

Im Zuge dessen hat Umweltschutzberater Peter Schürmann für Sie die TOP 3 der Förderprogramme im Klimaschutz herausgesucht. Bei Rückfragen berät er Sie gerne.

Peter Schürmann

Unternehmensservice
Team Betriebsführung, Innovation, Umwelt
Umweltschutzberatung

Tel. 07531 205-375

Fax 07531 205-6375

peter.schuermann--at--hwk-konstanz.de

TOP 1: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Hier können über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) reine Zuschüsse beantragt werden:



Modul 1: Querschnittstechnologien, z. B. Druckluftanlagen, Abwärmenutzung, elektr. Motoren u. Antriebe, Zuschuss bis 40% (KMU).

Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, z. B. Solarthermie, Wärmepumpen, Biomasse, Zuschuss bis 55% (KMU).

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software, Zuschuss bis 40% (KMU).

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen, z. B. Umstellung auf effiziente Technologien, Abwärmenutzung, Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten Zuschuss bis 50% (KMU, max. 900 €/to CO2).

Modul 5: Transformationskonzepte, d.h. Unterstützung von Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zu Treibhausgasneutralität (z. B. Beratungskosten, Kosten für die Erstellung einer CO2-Bilanz) – Zuschuss bis 60% (KMU).

 

TOP 1: Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (KfW 295)

Alternativ zum reinen Zuschuss über das BAFA können über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschuss in Anspruch genommen werden.



Die Alternative zum Zuschussprogramm zeichnet sich durch die folgenden Merkmale aus:

  • zinsverbilligtes Darlehen (bis 25 Mio. €) mit Tilgungszuschuss
  • Laufzeit 5-20 Jahre
  • bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • Effektivzins ab 2,58%
  • Tilgungszuschuss Module 1 und 3 bis 40%
  • Modul 2 bis 55% und Modul 4 bis 50%

 

Weitere Informationen

 kfw.de

TOP 2: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA, KfW 262)



(Tilgungs-)Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an Gewerbeobjekten (Mindestinvestition i. d. R. 2.000 €; förderfähige Ausgaben auf 1.000 €/m² Nettogrundfläche, max. 5 Mio. € gedeckelt; Effektivzinssatz ab 2,16%)

Gebäudehülle (Dämmung, Austausch von Fenstern und Türen, sommerlicher Wärmeschutz): 15%

Anlagentechnik (RLT-Anlagen inkl. Wärme-/Kälterückgewinnung, Kältetechnik zur Raumkühlung, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Gebäudeautomatisierung, energieeffiziente Beleuchtungssysteme): 15%

Heizungstechnik (Solarthermie, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen, Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz): 10 – 40%; ggf. zusätzlich Austauschprämie für Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung: 10%

Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Austausch von Pumpen, Dämmung von Rohrleitungen, Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern oder Wärmespeichern etc.): 15% (Mindestinvestition 300 € brutto)

Fachplanung und Baubegleitung: 50% (max. 5 €/m² Nettogrundfläche, höchstens 20.000 €)

 

Weitere Informationen

 bafa.de

 kfw.de

TOP 2: Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW 263)



Bei umfangreicher Sanierung zu Effizienzgebäuden:

  • Darlehen mit Tilgungszuschuss zwischen 5% (Effizienzgebäude Denkmal) und 25% (Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse)
  • zinsverbilligtes Darlehen (bis 10 Mio. €) ab 0,01% eff.

Fachplanung und Baubegleitung:

  • Zuschuss von 50% (bis zu einem Rechnungsbetrag von 10 € je m² Nettogrundfläche, max. 40.000 € = max. 20.000 € Förderung)

 

Weitere Informationen

 kfw.de

TOP 3: Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (KfW 433)



Fördergegenstand: Brennstoffzellen von 0,25 bis 5 kW elektrische Leistung in neuen und bestehenden Gebäuden.

Zuschuss bis 40% (Festbetrag 6.800 € + 550 € je angefangene 100 Watt elektrische Leistung = 8.450 bis 34.300 € Zuschuss.

 

Weitere Informationen

 kfw.de