Wie das erste Ausbildungsjahr ablaufen kannDuale Ausbildung oder einjährige Berufsfachschule?
Ob im ersten Jahr dual oder über die einjährige Berufsfachschule (1 BFS) Wissen vermittelt wird, variiert je nach Beruf, Region und Vorlieben des Ausbildungsbetriebs. So erfolgt zum Beispiel in den Landkreisen Rottweil und Tuttlingen die Beschulung der Kraftfahrzeugmechatroniker im ersten Jahr überwiegend über die einjährige Berufsfachschule. Da sich die meisten Betriebe dort für diese Variante entscheiden, gibt es im Umkreis auch nur wenige Schulen, die für das erste Jahr eine duale Klasse für Kraftfahrzeugmechatroniker anbieten.
Doch was genau ist nun der Unterschied zwischen der einjährigen Berufsfachschule und der dualen Ausbildung im ersten Jahr?
Duale Ausbildung
In den meisten Gewerken startet die Ausbildung im dualen System: Ausbildungsbetrieb und Auszubildende/r schließen einen Ausbildungsvertrag über die gesamte Dauer der Ausbildung und der/die Auszubildende besucht währenddessen an 1-2 Tagen pro Woche oder im Blockunterricht die Berufsschule. Die restliche Zeit findet Ausbildung im Betrieb statt.
Einjährige Berufsfachschule
In einigen Regionen hat sich für bestimmte Gewerke (beispielsweise Schreiner oder KFZ-Mechatroniker) die so genannte einjährige gewerblich-technische Berufsfachschule etabliert. Hier handelt es sich um eine Vollzeitschule mit einem Pflichtpraktikum im Betrieb, das 1-2 Tage in der Woche oder blockweise durchgeführt wird. Bei dieser Variante schließt der Betrieb mit dem Praktikanten oder der Praktikantin einen Vertrag über den Besuch der einjährigen gewerblich-technischen Berufsfachschule, in dem das Pflichtpraktikum im Rahmen der einjährigen Berufsfachschule geregelt wird. Während des Pflichtpraktikums ist der Schüler oder die Schülerin über die Schule versichert.
Praktika in den Ferien sind freiwillig und werden daher separat über den Praktikumsvertrag geregelt. Bei einem Praktikum in den Ferien ist der Betrieb für die Unfallversicherung zuständig (Informationen erhalten Sie bei ihrer BG).
Egal ob Pflichtpraktikum während Schulzeit oder freiwilliges Ferienpraktikum, für beides besteht keine Mindestlohnpflicht, solange die Gesamtdauer nicht mehr als 3 Monate beträgt. In den Verträgen wird geregelt, ob und wenn ja in welcher Höhe eine Vergütung bezahlt wird. Die Abrechnung erfolgt am besten stunden- oder tagesgenau. Auch eine monatliche Pauschale ist möglich. Hier sollte jedoch vorher klar kommuniziert werden, ob die Pauschale auch für die Ferien gilt.
Die einjährige Berufsfachschule kann als erstes Lehrjahr angerechnet werden.
Weitere Informationen zu Mindestlohn- und Versicherungspflicht finden Sie auf unserem Merkblatt.
einjährige Berufsfachschule | dual | |
Verhältnis von Schultagen zu Praxistagen | Vollzeitschule, 1-2 Tage pro Woche im Betrieb (oder blockweise) | Ausbildung findet im Betrieb statt, 1-2 Tage pro Woche in der Schule (oder blockweise) |
Vergütung | freiwillige Praktikumsvergütung | Ausbildungsvergütung gemäß Tarifvertrag |
Vertrag | Pflichtpraktikum im Rahmen der einjährigen Berufsfachschule: Vertrag über den Besuch der einjährigen gewerblich-technischen Berufsfachschule, in den Ferien: ggf. freiwilliges Praktikum: zusätzlich Vertrag über ein Praktikum zur beruflichen Orientierung; in den Ferien auch Anstellung als Ferienjobber o.ä. möglich | Ausbildungsvertrag (bei der Handwerkskammer eingetragen) |
Unfallversicherung | Pflichtpraktikum: über die Schule freiwilliges Ferienpraktikum: über den Betrieb | über den Betrieb |
Schulort | Ob eine Schule für das erste Jahr eine Klasse in der einjährigen Berufsfachschule oder eine Klasse mit dualer Beschulung (oder beides) anbietet, kann bei der Schule erfragt werden. | |
Status | Schüler/in bzw. Praktikant/in | Auszubildende/r |
Bei Fragen hilft das Team Ausbildungsberatung gerne weiter.