Schweiz
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Zoll an der deutsch-schweizerischen Grenze achtet vermehrt auf UmbautenFahrzeugveredelungen verzollen

Nach wie vor kommt es laut Zoll immer wieder vor, dass ein Fahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland eingeführt, bei einer Werkstatt veredelt (z. B. durch Styling-Kits, Felgen-Veredelung, Multimedia- und Hi-Fi-Einbauten, nachträgliche Lederausstattung, Sportfahrwerke, Glastönung, Chip-Tuning, Car-Folierung) und anschließend wieder ausgeführt wird, ohne die Zollverfahren zu beachten. Seit 01. Januar  2018 achtet der deutsche Zoll an der deutsch-schweizerischen Grenze nun vermehrt auf diese sogenannte „aktive Veredelung“.

Fährt der Schweizer Kunde mit der Absicht sein Kraftfahrzeug in Deutschland „veredeln“ zu lassen über die Grenze, ohne dies schriftlich bewilligt zu haben und ohne Hinterlegung einer Sicherheitsleistung beim Zoll, entsteht eine Zollschuld wegen vorschriftswidrigen Verbringens. Zollschuldner ist in der Regel der schweizerische Verbringer/Fahrzeugführer. Aber auch die deutsche Firma als Veredler trägt Schuld,  wenn diese wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass eine zollrechtliche Verpflichtung nicht erfüllt war.

Reparaturen und Wartungen sind hingegen weiterhin problemlos. Eine weitere Ausnahme liegt vor, wenn beide Vertragspartner ihren Sitz bzw. Wohnort im ehemaligen Zollgrenzbezirk haben. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich bei dem Schweizer Kunden um eine Privatperson handelt. In diesem Sonderfall  muss keine Sicherheit gestellt werden. Ein „Abfertigungsschein im grenznahen deutsch-schweizerischen Warenverkehr reicht aus.

Die IHK Hochrhein-Bodensee sowie die Handwerkskammern Konstanz und Freiburg sind im intensiven Ausstauch mit den Zollbehörden mit dem Ziel einer Abklärung von Verfahrensfragen.

Sind Sie unsicher, ob Ihre Aufträge von Schweizer Kunden unter die aktive Veredelung fallen, empfehlen wir Ihnen, sich vorab beim Zollamt, über welches die Ein- und Ausfuhr stattfinden soll, entsprechend zu erkundigen.

Portrait von Lothar Hempel HWK KN / Martin Bargiel

Lothar Hempel

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