ForschungszulageFördergelder für neue Ideen und Projekte
Forschung und Entwicklung lassen sich auch im Handwerk staatlich fördern. Mit der Forschungszulage können Handwerksbetriebe rückwirkend finanzielle Unterstützung bekommen, wenn sie Produkte entwickeln oder an Kundenbedürfnisse anpassen. Wann sich das lohnt, erklärte Wolfgang Müller vom Steinbeis-Transferzentrum Infothek in Villingen in einem Web-Seminar. Dort erzählte Jutta Hafner von Hafner Chirurgische Instrumente in Balgheim (KreisTuttlingen), wie die Förderung ihrem Handwerksbetrieb geholfen hat. Im Gespräch mit Nicole Graf (Handwerkskammer Freiburg) und Jan Benz (Handwerkskammer Konstanz), beide Beauftragte für Innovation und Technologie, stellte sie dar, wie das Unternehmen die Herstellung für spezielle Knochenlöffel für die Wirbelsäulenchirurgie optimiert und rückwirkend die Förderung erhalten hat.
Die Forschungszulage fördert Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Das Steinbeis-Transferzentrum und die Handwerkskammern beraten Betriebe bei allen Fragen rund um das Thema.
Wichtige finanzielle Unterstützung
Das Medizintechnikunternehmen Hafner beschäftigt als Handwerksbetrieb 16 Mitarbeiter und produziert unter anderem Knochenlöffel und Instrumente für Augenoperationen. Forschung und Entwicklung sind ein großes Thema im Betrieb. „Es ist nicht nur ein Industriethema. Solche Forschungs- und Entwicklungsprojekte finden auch in Handwerksbetrieben statt “, so Jan Benz. „Viele wissen leider nicht, dass sie hierfür finanzielle Unterstützung bekommen.“
Entwicklung eines neuen Produktionsverfahrens
Jutta Hafner erfuhr auf einer Infoveranstaltung der Handwerkskammer Konstanz zum Thema Förderungen von der Forschungszulage. In ihrem Betrieb werde viel Forschungs- und Entwicklungsarbeit geleistet, so Hafner. Produkte werden für Kunden entwickelt oder auf neue Anforderungen angepasst, wie bei den speziellen Knochenlöffeln. „Dabei kommt es auf absolute Präzision an“, erzählt Hafner. Deswegen sei eine manuelle Produktion nicht möglich gewesen, und so wurde ein neues Verfahren entwickelt – mit neuer Software und neuem Fräser.
Finanzielle Risiken abgesichert
„Die Forschungszulage bestärkt einen, sich auch weiterhin an neue Projekte zu wagen“, sagt Hafner. Finanzielle Risiken würden abgefedert, denn das eingereichte Projekt müsse nicht zwingend erfolgreich sein. Die Bereitschaft, etwas Neues auszuprobieren, steige. „Das Unternehmen entwickelt sich weiter und wird von Kunden anders wahrgenommen“, so Hafner.
Kriterien für die Forschungszulage
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben. In Anspruch nehmen können die Förderung in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) ist Anfang 2020 in Kraft getreten und soll Unternehmen die Investition in Forschung und Entwicklung (FuE) erleichtern. Das gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Unterstützt werden FuE-Vorhaben, die entweder zur Grundlagenforschung, zur industriellen Forschung oder zur experimentellen Entwicklung gehören. Die Förderung ist nicht auf spezielle Themen oder Branchen begrenzt.
Der Antrag wird beim Finanzamt gestellt und ist auch bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Gefördert werden laut Bundesministerium für Bildung und Forschung Arbeitslöhne der FuE-Beschäftigten, die Teile der Kosten der Auftragsforschung, Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Sachkosten. Die ausbezahlte Summe kann bis zu 25 Prozent (KMU: 35 Prozent) der Summe der förderfähigen Aufwendungen betragen. Das sind aktuell bis maximal 2,5 Millionen Euro (KMU: 3,5 Millionen Euro) pro Jahr.