ExistenzgründungFörderung und Finanzierung
Für den Start eines Handwerksbetriebes sind nicht nur Ideen und Wissen gefragt. Maschinen und Fahrzeuge, Warenlager und Büroausstattung müssen auch finanziert werden. Darüber hinaus braucht es ausreichend liquide Mittel, um die laufenden Ausgaben zu decken. Der kurz- und auch der langfristige Kapitalbedarf muss deshalb vor der Gründung sorgfältig berechnet und geplant werden. Doch was passiert, wenn das Geld nicht reicht?
Kapital erschließen
Existenzgründer können auf verschiedene Weisen Kapital erschließen:
- Eigenkapital
- Öffentliche Finanzhilfen
- Darlehen und Kredite von Banken und Versicherungen
- Lieferantenkredit
- Beteiligungskapital
- Verwandtendarlehen
- Gesellschafterdarlehen
- Leasing
Öffentliche Finanzierungshilfen und Fördermittel
Existenzgründer werden vor allem von Bund und Land finanziell unterstützt. Um Geld für einen erfolgreichen Start in die Selbständigkeit zu bekommen, müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Die wichtigsten öffentlichen Fördermittel und Finanzhilfen für Existenzneugründer oder Betriebsnachfolger in Baden-Württemberg:
- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung L-Bank
- Startfinanzierung 80 (für Vorhaben mit geringem Kapitalbedarf) L-Bank
- Liquiditätskredit L-Bank
- ERP-Kapital für Gründung KfW-Bank
- Beteiligungskapital Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg
- Bürgschaften Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Meistergründungsprämie
Jede/r Jungmeister/in, die/der in den ersten 24 Monaten nach der erfolgreich absolvierten Meisterprüfung einen Betrieb in einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk neu gründet, einen bestehenden Betrieb übernimmt oder sich daran beteiligt, kann seit 1. Dezember 2020 die Meistergründungsprämie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg beantragen.
Bei einer Teamgründung durch zwei antragsberechtigte Meister verdoppelt sich die Förderung. Meister, die aus anderen Bundesländern kommen und in Baden-Württemberg gründen oder einen Betrieb übernehmen möchten, sind ebenfalls förderfähig.
Wie bekommt man die Prämie?
Die Meistergründungsprämie wird in Form eines Tilgungszuschusses für ein Förderdarlehen der L-Bank in den Programmen Startfinanzierung 80 und Gründungsfinanzierung ausgezahlt. Die Jungmeister beantragen die Meistergründungsprämie zusammen mit dem Förderdarlehen bei ihrer Hausbank. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent und kann bis maximal 10.000 Euro gewährt werden.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist neben dem Nachweis der erfolgreich bestandenen Prüfung (beglaubigte Kopie) ein Nachweis über einen erfolgten „Check-up“ des Vorhabens – zum Beispiel durch eine Gründungsberatung bei der Handwerkskammer.
Bei der Gründungsberatung erhalten Jungmeister auch eine Bestätigung, dass sie die handwerklichen Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie erfüllen, die sie für die Antragstellung benötigen.
Zuschüsse für Beratung und Coaching
Zuschüsse gibt es auch für externe Beratung. Wichtig ist, dass der Zuschuss vor der Existenzgründungs- beziehungsweise Übernahmeberatung bei der Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand, kurz BWHM GmbH, beantragt wird.
In den ersten fünf Jahren nach der Gründung fördert die KfW mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) weitere Coachings und Beratungen.
Wir helfen
Um beim Start in die Selbstständigkeit den Überblick im Finanzdickicht zu behalten, helfen die Unternehmensberater der Handwerkskammer Konstanz Existenzgründern in den Landkreisen Konstanz, Rottweil, Tuttlingen, Waldshut und im Schwarzwal-Baar-Kreis.
Wollen Sie wissen, welche Finanzierungsmöglichkeit Ihnen offen steht? Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen von Fördermittelanträgen? Melden Sie sich bei den Beratern der Handwerkskammer Konstanz.