Vollversammlungswahl 2024Fragen und Antworten rund um die Wahl
Die Handwerkskammer Konstanz wählt eine neue Vollversammlung – Betriebe können bis zum 8. Juli 2024 per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Häufige Fragen und Antworten rund um die Wahl finden Sie hier.
Gewählt werden die Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer Konstanz. Die Vollversammlung ist das „Parlament des Handwerks“. Dort werden die Richtlinien der Kammerpolitik festgelegt und zum Beispiel auch über den Haushalt der Kammer entschieden. Die Vollversammlung der Handwerkskammer Konstanz besteht aus 39 Mitgliedern. Davon sind 26 Mitglieder Vertreter des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes. 13 Mitglieder sind Vertreter der Gesellen und anderer Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung. Der Präsident der Handwerkskammer wird aus den Mitgliedern der Vollversammlung gewählt, ebenso dessen Stellvertreter und die anderen weiteren Mitglieder des Vorstands.
Die Mitglieder der Vollversammlung werden in allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl durch Listen gewählt. Die Selbständigen und die Arbeitnehmer wählen voneinander getrennte Listen.
Für die Wahl der Vertreter des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes stehen zwei Listen zur Wahl. Es handelt sich dabei um den Wahlvorschlag Nr. 1 „Starkes Handwerk – Gemeinsam in die Zukunft“, Vertrauensperson Werner Rottler, amtierender Präsident der Handwerkskammer Konstanz, und den Wahlvorschlag Nr. 2 „Freie Handwerker für Kammer ohne Zwang“, Vertrauensperson Tommy Buschle aus Waldshut-Tiengen. Gewählt wird jeweils eine gesamte Liste. Jeder Betrieb hat eine Stimme.
Die 13 Vertreter der Arbeitnehmer werden durch die Gesellen und weiteren Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung, die in den Betrieben der Handwerkskammer Konstanz beschäftigt sind, gewählt. Hier tritt in diesem Jahr die Liste „DGB/Handwerk“, Vertrauensperson Claus Aberle aus Rielasingen-Worblingen, an. Da hier nur ein Wahlvorschlag eingereicht wurde, gilt diese Liste als gewählt.
Wahlberechtigt für die Wahl der 26 Vertreter der Selbständigen sind die bei der Handwerkskammer Konstanz eingetragenen Betriebe. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Juristische Personen und Personengesellschaften haben auch jeweils nur eine Stimme. Das bedeutet: Der Einzelinhaber eines Handwerksbetriebs hat eine Stimme genauso wie eine GmbH mit mehreren Geschäftsführern.
Im Wahlverzeichnis sind alle zur Wahl aufgerufenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften vermerkt. Vom 17. Juni bis zum 5. Juli 2024 wird das Wahlverzeichnis in der Handwerkskammer Konstanz, Fachbereich Starter Center/ Standortförderung, Zimmer H 1.17, Webersteig 3, 78462 Konstanz zur Einsicht bereitgestellt. Das Wahlverzeichnis kann täglich zwischen 8 und 12 Uhr sowie 13 und 16 Uhr eingesehen werden.
Jeder im Wahlverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhält die Wahlunterlagen mit der Post. Diese enthalten neben dem Wahlschein einen Stimmzettel, einen Wahlumschlag, einen Rücksendeumschlag sowie ein Informationsblatt, auf dem die Bewerber der beiden Wahlvorschlagslisten aufgeführt sind.
Sollten Sie keine Wahlunterlagen erhalten, können Sie sich im Fachbereich Starter Center unter der Telefonnummer 07531/205-0 erkundigen, ob Sie im Wahlverzeichnis eingetragen sind. Sie stimmen ab, indem Sie auf dem Stimmzettel den Namen des von Ihnen gewünschten Wahlvorschlags ankreuzen. Sie dürfen nur eine Liste ankreuzen und auch sonst keine Veränderungen am Stimmzettel vornehmen. Der Stimmzettel muss persönlich ausgefüllt werden.
Den Stimmzettel stecken Sie in den Wahlumschlag und verschließen diesen. Auf der Vorderseite des Wahlscheins bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie den Stimmzettel persönlich ausgefüllt haben. Den unterschriebenen Wahlschein und den Wahlumschlag stecken Sie in den an die Handwerkskammer Konstanz adressierten Rücksendeumschlag und verschließen auch diesen. Den Rücksendeumschlag schicken Sie per Post an die Handwerkskammer Konstanz oder geben ihn dort ab.
Wahltag ist Sonntag, der 7. Juli 2024. Da der Wahltag auf einen Sonntag fällt, genügt es, wenn die Wahlunterlagen bis spätestens Montag, den 8. Juli 2024 bis 18 Uhr bei der Handwerkskammer Konstanz eingegangen sind. Später eingehende Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Nach dem Ende der Abstimmung am 8. Juli 2024 um 18 Uhr beruft der Wahlleiter den Wahlausschuss ein. Der Wahlausschuss wird in einer öffentlichen Sitzung in der Handwerkskammer Konstanz ab 19 Uhr das Wahlergebnis ermitteln. Als gewählt gilt der Wahlvorschlag, der mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen erhält. Das vorläufige Wahlergebnis wird auf der Website der Handwerkskammer Konstanz unter www.hwk-konstanz.de sowie den anderen Medienkanälen der Handwerkskammer veröffentlicht. Die Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses erfolgt durch den Wahlleiter Zeno Danner und wird in der Deutschen Handwerks Zeitung (DHZ) veröffentlicht.