Vollversammlungswahl 2019Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Freiburg
Nach einem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Freiburg muss die Handwerkskammer Konstanz die Vollversammlungswahlen 2019 für ungültig erklären.
Vor dem Verwaltungsgericht Freiburg wurde vergangene Woche die Anfechtungsklage gegen die Vollversammlungswahl 2019 der Handwerkskammer Konstanz verhandelt.
Das Gericht hat der Anfechtung stattgegeben und die Handwerkskammer verpflichtet, die Wahlen 2019 für ungültig zu erklären.
Eine schriftliche Begründung liegt noch nicht vor und muss abgewartet werden.
Eine Berufung ist zugelassen.
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