
Handwerkskammer-BeitragIhr Beitrag für die Zukunft
Über 13.000 Handwerksbetriebe sorgen zwischen Bodensee, Hochrhein und Schwarzwald-Baar-Heuberg für eine wohnortnahe Versorgung mit Produkten und Dienstleistungen, stellen Arbeitsplätze zur Verfügung und schaffen als Ausbildende Perspektiven für junge Menschen. Die Handwerkskammer Konstanz verwaltet diese Betriebe, vertritt ihre Interessen und begleitet sie mit vielen Service-Dienstleistungen von der Gründung bis zur Nachfolge. Damit die Handwerkskammer ihre Aufgaben erfüllen kann, erhebt sie einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.
Häufig gestellte Fragen zum Mitgliedsbeitrag
- für das Jahr der Gewerbeanmeldung der Handwerkskammerbeitrag erlassen,
- im zweiten und dritten Jahr jeweils nur der halbe Grundbeitrag in Rechnung gestellt,
- erst im vierten Jahr erstmals der volle Grundbeitrag in Rechnung gestellt.
- es sich um ein Einzelunternehmen handelt,
- eine nicht wesentliche Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks ausgeübt wird, die sich innerhalb von drei Monaten erlernen lässt,
- eine Gesellenprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk vorliegt und die Tätigkeit Bestandteil der Erstausbildung in diesem Handwerk gewesen ist,
- die Tätigkeit den Hauptanteil der gewerblichen Tätigkeit ausmacht,
- das Gewerbe zum ersten Mal nach dem 30. Dezember 2003 angemeldet wurde.
- Bäcker/Konditoren
- Buchbinder
- Chirurgiemechaniker
- Elektrotechniker / Elektromaschinenbauer
- Feinwerkmechaniker
- Fotograf
- Friseur
- Glaser
- Informationstechniker
- Installateur und Heizungsbauer, Klempner
- Kälteanlagenbauer
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Kraftfahrzeugtechniker
- Land- und Baumaschinenmechatroniker
- Maler und Lackierer
- Metallbauer
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Raumausstatter
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Schreiner
- Zahntechniker
- Zweiradmechaniker
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Wofür verwendet die Handwerkskammer Konstanz die Beiträge ihrer Mitgliedsbetriebe?
Die Handwerkskammer Konstanz ist nicht nur eine sogenannte „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, sondern auch ein Servicezentrum des regionalen Handwerks. Ihre Mitarbeitenden stehen Rede und Antwort zu allen Fragen rund um den Betrieb – ein exklusiver Service, den nur die Mitglieder der Kammer genießen. Unsere Fachleute beraten Sie ohne zusätzliche Kosten in den folgenden Bereichen, sei es in Form von Veranstaltungen, Web-Seminaren und Workshops oder ganz individuell und persönlich, von Angesicht zu Angesicht.
Außerdem haben die Handwerkskammern in Deutschland hoheitliche Aufgaben, die in der Handwerksordnung (HwO) definiert sind. Sie lassen sich auf die folgenden Punkte bringen:
- Führung der Handwerksrolle
- Führung der Lehrlingsrolle
- Beratung von ausbildenden Betrieben und Lehrlingen
- Regelung der Berufsausbildung
- Erlass von Prüfungsordnungen
- Bildung von Prüfungsausschüssen
- Durchführung von Prüfungen
Darüber hinaus verwendet die Handwerkskammer Konstanz ihre Einnahmen, z.B. die Mitgliedsbeiträge, dazu, auf allen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Ebenen als ein Sprachrohr des Handwerks aufzutreten. Wir setzen uns dafür ein, gesunde Rahmenbedingungen für die regionale Wirtschaft zu fördern und zu erhalten sowie das Image des Handwerks zu verbessern, zum Beispiel durch:
- Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren
- Unterstützung der Behörden durch Anregungen, Vorschläge und Erstellung von Gutachten
- Konjunkturberichterstattung
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ihre Ansprechpartnerinnen für den Mitgliedsbeitrag
Für den Landkreis Konstanz:
Sandra Dehmann
Tel. 07531 205-365 | Fax: 07531 205-6365
sandra.dehmann@hwk-konstanz.de
Für die Landkreise Rottweil, Schwarzwald-Baar, Tuttlingen und Waldshut sowie für den Sonderbeitrag Ausbildungsfinanzausgleich:
Nadine Städele
Tel. 07531 205-401 | Fax: 07531 205-6401
nadine.staedele@hwk-konstanz.de
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