Nicole Hoffmeister-Kraut und Susanne Bay mit den Gewinnerinnen und Gewinnern des Landes-Innovationspreises 2024.
Reiner Pfisterer
Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und Regierungspräsidentin Susanne Bay mit den Gewinnerinnen und Gewinnern des Landes-Innovationspreises 2024.

Bewerben Sie sich bis 31. Mai 2025Innovationspreis des Landes

Mit dem Innovationspreis des Landes werden bereits seit 1985 kleine und mittlere Unternehmen für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte und technischer Verfahren oder bei der Anwendung moderner Technologien ausgezeichnet. Der Preis ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert und dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle (1926–1984) gewidmet. Ergänzend dazu lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft wieder einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll.

„Als bundes- und europaweit starker Wirtschaftsstandort sind wir angesichts der aktuellen und kommenden Herausforderungen im besonderen Maße auf wirtschaftlich erfolgreiche Innovationen angewiesen“, betonte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, zum Start der diesjährigen Ausschreibung des Innovationspreises des Landes. „Mehr denn je wird es darauf ankommen, mit Mut und Entschlossenheit Ideen für zukunftsfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in den Markt zu bringen. Jeder Beitrag zählt, um eine positive Zukunftsperspektive für unser Land zu schaffen. Wir als Land setzen uns für die passenden Rahmenbedingungen ein.“

Teilnahmevoraussetzungen

Um den Landespreis bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung, die

  • maximal 500 Mitarbeiter beschäftigen,
  • einen Jahresumsatz von höchstens 100 Mio. Euro erwirtschaften und
  • ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.

Für den Sonderpreis der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH gilt:

  • Das Unternehmen sollte nicht älter als 10 Jahre,
  • höchstens 100 Mitarbeiter beschäftigen und
  • einen Umsatz von maximal 10 Millionen Euro erzielen.

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen sind bis 31. Mai 2025 ausschließlich über ein eigenes Online-Portal möglich.

 Jetzt online bewerben

Preisverleihung

Über die Preisvergabe entscheidet eine Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft, die die eingesandten Bewerbungen hinsichtlich technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichem Erfolg bewertet.

Die Preisverleihung findet am 13. November 2025 statt.

 

Weitere Informationen

Online-Bewerbungsportal

Website der Landesregierung

Kontakt bei der Handwerkskammer:

Jan Benz

Unternehmensservice

Team Betriebsführung, Innovation, Umwelt
Teamleitung

Tel. 07531 205-428

Fax 07531 205-6428

jan.benz--at--hwk-konstanz.de

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