Was es bei der DIN 18014 zu beachten gibtKosten- und Haftungsfallen bei Fundamenterdern vermeiden
Über ein zentrales Thema für jeden, der sich mit Fundamenten beschäftigt, ist am Dienstag in der Bildungsakademie Singen informiert worden. Thema war die DIN 18014. Hinter der weitgehend unbekannten Norm verbergen sich zentrale Regeln zu Fundamenterdern, die schnell zur Kosten- und Haftungsfalle werden können.
Steffen Häusler, Ingenieur und technischer Berater des Fachverbandes Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg, klärte über die Besonderheiten der Norm auf und beantwortete die Fragen der 75 Zuhörer. Zum Beispiel empfahl er den Baubetrieben, einen Fundamenterder nur unter Aufsicht zu errichten. Ein beim Netzbetreiber eingetragener Elektrofachbetrieb oder eine Blitzschutzfachkraft muss die Erdung anschließend abnehmen. Verzichtet der Baufachbetrieb auf die Aufsicht und bringt den Beton ein, ohne dass eine Elektro- oder Blitzschutzfachkraft die Anlage dokumentieren und prüfen konnte, kann und sollte diese ihre Unterschrift zur Freigabe des Erders verweigern. Die Folge: der Bau stoppt und der Baubetrieb muss im schlimmsten Fall den Erder unter hohem Kosten- und Zeitaufwand wieder freilegen.
Was tun gegen die Kosten- und Haftungsfalle?
Das Problem beginnt bereits bei der Ausschreibung. Daher wurden neben den Elektro-Betrieben auch Baubetriebe, Architekten und Energieerzeuger eingeladen, um gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. Die Beteiligten waren sich dann schnell einig: Bereits in der Ausschreibung sollte der Auftrag zur Errichtung des Fundamenterder separat vergeben werden, damit dies Elektro- oder Blitzschutzfachkräfte ausführen können. Bei einheitlicher Vergabe an den Baubetrieb sollte dieser den Part an einen zur Prüfung berechtigten Subunternehmer vergeben werden. Tut er dies nicht, sollte er in jedem Fall eine Elektro- oder Blitzschutzfachkraft hinzuziehen, bevor er den Beton einbringt. Nur so lässt sich die Kosten- und Haftungsfalle vermeiden.