Die konjunkturelle Flaute überbrückenKurzarbeit hilft durch finanzielle Krisen
Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland ist nach wie vor hoch. Auch das Handwerk bleibt von der Entwicklung nicht verschont. Die Wirtschaft kommt nach der Rezession nur langsam wieder in Fahrt. Das merken auch die Betriebe, vor allem im Baugewerbe. Um Krisenzeiten zu überstehen, haben sie die Möglichkeit Kurzarbeit anzumelden und so ihre Mitarbeiter zu halten.
Rechtsberaterin Viola Bischoff vom Unternehmensservice der Handwerkskammer Konstanz berät Betriebe auch in Krisenzeiten. Diese sollten nicht zu lange abwarten, wenn es wirtschaftlich nicht gut läuft. Denn schnell könnten sie zahlungsunfähig werden und in die Insolvenz rutschen. „Unternehmen können das verhindern, wenn sie die Weichen früh stellen und die Lage im Blick behalten“, so Bischoff.
Hilfen rechtzeitig beantragen
Wichtig sei es, rechtzeitig Kurzarbeit anzumelden. Das Kurzarbeitergeld werde nicht nachträglich gezahlt, informiert die Expertin. Im Baugewerbe gibt es das Saisonkurzarbeitergeld oder das reguläre Kurzarbeitergeld.
Statt Kurzarbeit bietet die Bundesagentur für Arbeit auch die Kollegenhilfe an, die auch angemeldet werden müsse. Über diese kann ein Betrieb seine Mitarbeiter einem anderen Betrieb ausleihen. „Das geht aber nur, wenn der Mitarbeiter das auch möchte“, räumt die Rechtsberaterin ein. Die Kollegenhilfe könne maximal zwölf Monate in Anspruch genommen werden. Bei Betrieben unter 50 Mitarbeitern ist eine Anzeige zur Überlassung von Mitarbeitern ausreichend, eine Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit ist entbehrlich.
Wann kann Kurzarbeit angemeldet werden?
„Für das Anmelden von Kurzarbeit müssen wirtschaftliche Gründe gegeben sein, der Arbeitsausfall darf nicht vermeidbar gewesen sein, und die Arbeitsausfälle dürfen nur vorübergehend sein“, so Bischoff. Auftragsmangel und Umsatzrückgang müssten nachgewiesen werden. Mindestens ein Drittel der Beschäftigten müssen mit einem Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent des monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein. „Kurzarbeitergeld kann auch nur für einzelne Betriebsabteilungen beantragt werden.“
Genaue Dokumentation
Kurzarbeitergeld werde immer vorläufig bewilligt und bezahlt, also unter Vorbehalt. „Unternehmen müssen deshalb Arbeitszeitnachweise führen und die geleisteten Arbeits-, Ausfall- und Fehlzeiten ihrer Beschäftigten dokumentieren. Die Bundesagentur für Arbeit wird diese Dinge überprüfen. Wer Falschangaben macht, der muss das bereits bezahlte Geld zurückzahlen“, erklärt die Expertin. Sie rät, sich frühzeitig Unterstützung zu suchen. Die Beratung durch das Kompetenzteam der Handwerkskammer ist kostenlos.