Maler streicht auf einem Gerüst die Fassade eines Hauses.
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BerufsvalidierungLassen Sie sich Ihre beruflichen Kompetenzen bescheinigen

Viele Menschen haben jahrelange Erfahrung in einem anerkannten Beruf, aber nie die zugehörige Ausbildung abgeschlossen. Für diese Fälle gibt es seit 2025 die so genannte Berufsvalidierung: ein offizielles Verfahren, durch das sie ihre fachlichen Kompetenzen anhand eines anerkannten Standards (die Ausbildungsordnung des jeweiligen Referenzberufs) bewerten lassen können. 

Warum sollte man seine Erfahrungen bescheinigen lassen?

Die Berufsvalidierung bringt in mehrfacher Hinsicht Erleichterung in den Arbeitsmarkt:

1. Persönliche Vorteile

Menschen ohne Berufsabschluss haben bei der Jobsuche größere Probleme als Menschen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Die Bescheinigung der beruflichen Kompetenzen durch die Berufsvalidierung ist da ein wertvoller, offizieller Nachweis. Sie ersetzt zwar nicht den Ausbildungsabschluss, aber berechtigt zum Ablegen der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung. Außerdem liegt die fachliche Eignung als Ausbilder vor und es muss nur noch die AEVO-Prüfung abgelegt werden.

2. Vorteile für Handwerksbetriebe

Für Handwerksbetriebe erschließen sich durch die Berufsvalidierung viele wichtige Fachkräfte, die zuvor aufgrund des fehlendes Berufsabschlusses häufig übersehen wurden. Betriebsinhaber können die Fähigkeiten von Menschen ohne Berufsabschluss besser einschätzen und ihre Mitarbeitenden zielgerichtet weiterqualifizieren. Für Handwerksbetriebe trägt die Berufsvalidierung also maßgeblich zur Fachkräftesicherung und zur Mitarbeiterbindung bei.

Wer kommt für die Berufsvalidierung in Frage?

Das Verfahren richtet sich an Erwachsene mit mehrjähriger Berufserfahrung, die keinen Berufsabschluss im ausgeübten Beruf haben und für die die sogenannte Externenprüfung durch die Handwerkskammer (noch) nicht in Frage kommt.

Teilnehmen können also Personen, die

  • mindestens 25 Jahre alt sind,
  • das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit als Berufserfahrung nachweisen können,
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder die Hälfte der nötigen Berufserfahrung in Deutschland gesammelt haben,
  • im Referenzberuf keinen deutschen Berufsabschluss oder keinen anerkannten ausländischen Abschluss haben,
  • nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis im Referenzberuf stehen.

Da das gesamte Verfahren auf Deutsch durchgeführt wird, sind ausreichende Sprachkenntnisse nötig.

Wie läuft die Berufsvalidierung ab?

Das Berufsvalidierungsverfahren läuft in den folgenden vier Schritten ab.

1. Information und Beratung

Im ersten Schritt erhält die interessierte Person Informationen zum Verfahren und zu den Dokumenten, die für die Antragsstellung benötigt werden. Außerdem kann der passende Referenzberuf bereits identifiziert werden. Der Referenzberuf ist ein dualer Ausbildungsberuf.

2. Antragstellung

Die interessierte Person dokumentiert ihre beruflichen Fähigkeiten anhand ihres eigenen Lebenslaufs. Für die Antragsstellung werden die Angaben durch Arbeitszeugnisse, Arbeitsnachweise oder Zertifikate belegt. Die zuständige Stelle prüft den eingereichten Antrag und wertet die eingereichten Dokumente und Nachweise aus.

3. Prüfung und Bewertung

Mit praktischen und mündlichen Aufgaben stellen zwei Prüfer die berufliche Handlungsfähigkeit im Gesamten oder in überwiegenden Teilen des Berufsbildes fest.

4. Mitteilung des Ergebnisses

Nach einer erfolgreichen Prüfung und Bwertung der Berufskompetenzen stellt die zuständige Handwerkskammer ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf oder einen Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf aus.

Kann keine ausreichende berufliche Handlungsfähigkeit festgestellt werden, wird der Antrag abgelehnt.



 

Kontakt für Erstberatung

Andrea Perkins
Team Berufsvalidierung der Handwerkskammer Region Stuttgart

Tel. 0711 1657-121
validierung@hwk-stuttgart.de



 

Kontakt bei der Handwerkskammer Konstanz

Kateryna Dobrovolska
Recht und Bildung

Tel. 0711 1657-121
kateryna.dobrovolska@hwk-konstanz.de