Tarifvertrag für alle BetriebeNeue Mindestlöhne und Ausbildungsvergütungen für Friseure
Ab 1. September 2024 greifen ein neuer Mindestlohn und neue Ausbildungsvergütungen im Friseurhandwerk.
Unabhängig von einer Innungsmitgliedschaft müssen Betriebe diesen Branchenmindestlohn und die Ausbildungsvergütung gewähren.
Mindestlohn für Beschäftigte im Friseurhandwerk
Qualifikation und Berufserfahrung | seit 1. September 2023 | ab 1. September 2024 |
mit abgeschlossener Berufsausbildung | 12,80 € | 13,30 € |
nach 12 Monaten Berufserfahrung | 13,30 € | 13,85 € |
mit mehrjähriger Berufserfahrung oder Meisterausbildung | 14,50 € | 15,10 € |
technische Betriebsleitung bis 10 Beschäftigte (inkl. Auszubildende) | 17,50 € | 18,20 € |
technische Betriebsleitung mit mehr als 10 Beschäftigten (inkl. Auszubildende) | 20,00 € | 20,80 € |
Ungelernte Arbeitskräfte sind mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten.
Neue Ausbildungsvergütungen ab 1. September 2024
Für neu geschlossene, aber auch für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse gelten ab 1. September 2024:
- Auszubildende, die 2024 beginnen, bekommen 2024/2025: 680 €
- Auszubildende, die 2024 ins 2. Lehrjahr kommen, bekommen 2024/2025: 775 €
- Auszubildende, die 2024 ins 3. Lehrjahr kommen, bekommen 2024/2025: 850 €