VerbraucherrechtNeue Muster-Widerrufsformulare des ZDH
Schließen Handwerker mit Verbrauchern am Telefon, per E-Mail oder außerhalb ihrer Geschäftsräume Verträge, dann haben die Verbraucher ein Widerrufsrecht. Dieses Widerrufsrecht erlaubt es Verbrauchern, einen Vertrag ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen rückgängig zu machen. Wird der Verbraucher oder die Verbraucherin darüber nicht vorab informiert, d.h. händigt ihm der Handwerker oder die Handwerkerin kein Muster-Widerrufsformular aus, verlängert sich dieser Zeitraum um ein Jahr. Da Verbraucher bei bestimmten Fehlern keinen Wertersatz leisten müssen, kann es schlimmstenfalls dazu kommen, dass Handwerker auf ihren Kosten sitzenbleiben.
Was müssen Handwerkerinnen und Handwerker tun?
In beiden genannten Fällen, d.h. wenn Verträge mit Verbrauchern außerhalb der eigenen Geschäftsräume geschlossen werden oder der Vertrag unter alleiniger Nutzung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, muss den Verbrauchern vor oder mit Vertragsschluss unbedingt eine Musterbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular ausgehändigt werden. Außerdem sollten die vereinbarten Arbeiten am besten erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist begonnen werden. Ist das nicht möglich, sollte der Verbraucher oder die Verbraucherin darüber informiert werden, dass er bzw. sie die bis zum Widerruf geleistete Arbeit zu vergüten hat.
Neue Musterformulare des ZDH verwenden
Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) hat aufgrund einer Gesetzesänderung die Muster-Widerrufsformulare überarbeitet. Da diese Dokumente, ebenso wie die auszuhändigende Widerrufsbelehrung und die Vereinbarung von Wertersatz bestimmte formelle Anforderungen erfüllen müssen, raten wir dringend davon ab, die Muster umzuformulieren oder zu verändern. Füllen Sie nur die freien Felder (gelbe Markierungen) aus.