Reform des NachweisgesetzesPflichtangaben in Arbeitsverträgen seit 1. August 2022
Laut dem Nachweisgesetz müssen Arbeitgeber bestimmte Arbeitsbedingungen – in der Regel in einem Arbeitsvertrag – schriftlich fixieren, unterschreiben und ihren Arbeitnehmern aushändigen. Aufgrund der EU-Richtlinie 2019/1152, die eine transparente und vorhersehbare Beschäftigung, also bessere Arbeitsbedingungen, garantieren soll, trat am 1. August 2022 eine Neufassung des Nachweisgesetzes in Kraft. Die bisherigen Pflichtangaben wurden darin erweitert bzw. müssen konkreter dargestellt werden.
Was muss im Arbeitsvertrag stehen?
Schriftlich festgehalten sein müssen die folgenden Angaben (fett gesetzt sind die neuen Pflichtangaben):
Was tun bei bestehenden Verträgen?
Bestehende schriftliche Arbeitsverträge müssen nicht geändert werden. Nur auf Verlangen von Beschäftigten müssen auch Arbeitsverträge angepasst werden, die schon vor dem 1. August 2022 geschlossen worden sind. Wenn ein Arbeitnehmer eine Neufassung seines Vertrags einfordert, muss der Arbeitgeber innerhalb von sieben Tagen für die besonders wichtigen Angaben eine schriftliche Vereinbarung vorlegen. Innerhalb eines Monats muss der gesamte Arbeitsvertrag überarbeitet sein.
Verstöße werden geahndet
Wenn der Arbeitgeber die Regelungen nicht einhält, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 2.000 Euro belegt werden kann.
Musterverträge der Handwerkskammer
Sofern noch keine schriftlichen Arbeitsverträge mit den bisherigen Beschäftigten bestehen, sollten Arbeitgeber dringend tätig werden. Gehen Sie beim Verfassen Ihrer Verträge auf Nummer sicher und verwenden Sie die Arbeitsvertragsmuster der Handwerkskammer Konstanz.