Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)Prüfen Sie Datenschutzerklärung und Impressum
Seit 14. Mai 2024 gilt das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Es ersetzt das bisherige Telemediengesetz (TMG). Für Betreiber von Websites bedeutet das, dass sie gegebenenfalls ihre Datenschutzerklärung und ihr Impressum anpassen müssen.
Was muss geändert werden?
Impressum: Aus TMG wird DDG
Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung in § 5 TMG (Telemediengesetz) findet sich jetzt in § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz). Inhaltlich hat sich nichts geändert. Da man aber nur auf existierende Gesetze verweisen darf und das TMG außer Kraft gesetzt ist, muss im Text des Impressums (sofern darauf hingewiesen wurde) § 5 TMG geändert werden in § 5 DDG. Wer das nicht tut, riskiert kostspielige Abmahnungen.
Datenschutzerklärung: Aus TTDSG wird TDDDG
Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wurde umbenannt in Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDG). Auch das TTDSG gibt es es seit 14. Mai 2024 nicht mehr. Wer in seiner Datenschutzerklärung auf das Gesetz hinweist – etwa als Rechtsgrundlage auf § 25 TTDSG –, sollte auch hier die entsprechenden Änderungen vornehmen. Oder den Hinweis ganz löschen, weil er nicht zwingend erforderlich ist.
Denn Rechtsgrundlage für die mit dem Setzen oder Auslesen von Cookies verbundene Datenverarbeitung ist die Einwilligung, nicht das Gesetz. Allenfalls bei notwendigen Cookies ist denkbar, dass es eines Hinweises auf § 25 Abs. 2 TDDDG bedarf. Das sollte in der jeweiligen Datenschutzerklärung oder Cookie-Policy angepasst werden.
Ein Haftungsausschluss für externe Links innerhalb des Impressums hat keine Auswirkung auf ihre tatsächliche Haftung.
Grundsätzlich gilt, dass der Website-Betrieber für verlinkte fremde Inhalte haftet, sobald er oder sie von der Rechtsverletzung der dritten Website Kenntnis erlangt. Denn dann muss der Link auf der eigenen Website entfernt werden. Ein Disclaimer schützt vor dieser Haftung nicht, da er den Anschein erweckt, dass der rechtswidrige fremde Inhalt bereits bekannt ist.