Was Friseure und Fußpfleger jetzt wissen müssenSelbsttests von Kunden zugelassen
Laut Bundesnotbremse müssen Kundinnen und Kunden von Friseuren und Fußpflegern in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnelltest vorlegen, um die jeweilige Dienstleistung in Anspruch nehmen zu dürfen. Durch unsere Bemühungen konnten wir am Wochenende eine Änderung der Landesverordnung erreichen, die heute (3. Mai 2021) in Kraft tritt. Darin wurden die Voraussetzungen für diesen Test wesentlich erleichtert.
Die Erleichterungen zum 3. Mai auf einen Blick
Friseurbetriebe und Fußpflegeeinrichtungen dürfen nun unter Einhaltung der üblichen Hygieneanforderungen im eigenen Betrieb
- Schnelltests von medizinisch geschultem Personal an Kundinnen und Kunden durchführen lassen und einen Nachweis über ein negatives Testergebnis erstellen, der innerhalb der nächsten 24 Stunden auch für andere Einrichtungen oder Dienstleistungen mit Testerfordernis genutzt werden kann.
- Kundinnen und Kunden Selbsttests durchführen lassen, die von einem/einer geeigneten Dritten, der/die die Gebrauchsanweisung kennt, überwacht werden müssen. Der/Die überwachende Dritte darf dann ebenfalls einen Nachweis über für ein negatives Testergebnis ausstellen, der innerhalb der nächsten 24 Stunden auch für andere Einrichtungen oder Dienstleistungen mit Testerfordernis genutzt werden kann.
Außerdem gilt:
- Für die Bescheinigung des Testergebnisses ist in beiden Fällen eine Vorlage des Sozialministeriums zu verwenden.
- Fällt ein Testergebnis positiv aus, muss dem Kunden/der Kundin in beiden Fällen ein Merkblatt des Sozialministeriums ausgehändigt werden. Der/Die Kunde/Kundin muss sich unverzüglich absondern und sollte zur Bestätigung des Ergebnisses einen PCR-Test durchführen lassen.
- Nicht erlaubt als Nachweise sind privat zu Hause durchgeführte Selbsttests.
- Die Dienstleister entscheiden selbst, ob sie die Kosten selbst tragen oder ob diese der/die Kunde/Kundin zu tragen hat.
- Es besteht keine Pflicht, Tests vor Ort anzubieten.
Sie brauchen noch Testkontingente?
Mitgliedsunternehmen können über unseren Kooperationspartner, der Fa. Leiber Gastro-Concept aus Tuttlingen, feste Testkontingente zu günstigen Konditionen bestellen. Wie die Bestellung abläuft, erfahren Sie hier.
Weitere Informationen zu den erweiterten Testmöglichkeiten finden Sie in einer Pressemitteilung des Sozialministeriums und auf unserer Webseite Corona: News und FAQ. Fragen können Sie jederzeit in unserer Corona-Hotline unter 07531-205-201 stellen.