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FachkräftesicherungSo kommen Fachkräfte nach Deutschland

Für 45 Prozent der ausgeschriebenen Stellen konnte 2022 keine geeignete Fachkraft gefunden werden, so eine Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung (IAB). Auch Handwerksbetriebe suchen dringend nach Fach- und Arbeitskräften und erhalten vermehrt Bewerbungen aus dem Ausland auf Ihre Stellenanzeigen im Internet. Bei der Handwerkskammer Konstanz berät Juristin Ines Rimmele zu allen migrationsrechtlichen Angelegenheiten.

Die Einwanderung aus dem EU-Ausland ist in der Regel problemlos. Trotzdem sind viele Stellen unbesetzt. Deswegen rückt eine Einwanderung aus Drittstaaten (alle Staaten außer den EU-Staaten) in den Fokus. Voraussetzung dafür war bislang eine im Ausland erworbene, staatlich anerkannte, mindestens zweijährige berufliche Qualifikation, die in Deutschland anerkannt werden kann. Ausnahmen gab es nur für den Westbalkan. Für andere unqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten gab es bislang keine Einwanderungsmöglichkeit – trotz vorhandener mehrjähriger Berufserfahrung – „und das, obwohl es da einen klaren Bedarf bei unseren Betrieben gibt“, so Rimmele, die pro Jahr circa 100 Anfragen bearbeitet.

Partnerschaften für schnellere Anerkennung

Eine Verbesserung verspricht eine Anpassung im sogenannten Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Teile traten bereits im November 2023 in Kraft, andere kommen im Laufe des Jahres 2024 dazu. „Die geschaffenen Regelungen sind positiv zu bewerten“, sagt Ines Rimmele.

Wer seine beruflichen Qualifikationen aus dem Ausland anerkannt bekommt, hat nach wie vor die besten Chancen in Deutschland zu arbeiten. Über sogenannte Anerkennungspartnerschaften hat der Gesetzgeber das Verfahren nun vereinfacht. Hierbei findet das Anerkennungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen, das die Arbeitskraft gerne einsetzen möchte, erst nach der Einreise des Arbeitnehmers statt, nicht vorher wie bisher.

Erleichterungen für unqualifizierte Arbeitskräfte

„Für das Handwerk relevant werden auch die neuen Regelungen zur Einwanderung von unqualifizierten, aber berufserfahrenen Kandidaten aus Drittstaaten sein“, sagt Ines Rimmele. Hier wird in Zukunft etwa auch die Berufserfahrung oder ein Kontakt zum deutschen Arbeitsmarkt über die „Chancenkarte“ berücksichtigt. „Trotzdem bleiben die migrationsrechtlichen Regelungen umfangreich und kompliziert“, resümiert die Juristin.

Wer aus einem Drittstaat einwandern möchte, muss grundsätzlich den Weg über die Deutsche Botschaft im Heimatland gehen, dort ein Visum beantragen und nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Einwanderung erfüllt sind. Relevant sind auch Deutschkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhaltes. „Das Visumverfahren kann teilweise sehr langwierig sein – ist das Visum aber erteilt, geht es in der Regel schnell, und die Integration kann beginnen“, erzählt die Migrationsbeauftragte.

Verantwortung der Betriebe

Bei einer geplanten Einwanderung sollten sich Betriebe auch über die Risiken im Klaren sein. „Die Betriebe haben eine gewisse Verantwortung für die eingewanderten Menschen“, so Rimmele. „Sie wirken maßgeblich an der Integration des Eingewanderten mit – auch im sozialen Leben.“ Hiermit ist oft neben der Hilfe bei der Wohnungssuche und auch eine finanzielle Unterstützung verbunden, beispielsweise für den Flug.

Mittlerweile nehmen auch ausländische Bewerbungen auf Ausbildungsplätze zu. „Einwanderung in Ausbildung ist möglich – hier ist die Verantwortung seitens des Betriebes aber noch größer. Immer wieder gehen solche Ausbildungsverhältnisse schon nach kurzer Zeit auseinander.“ Ines Rimmele empfiehlt eine vorherige Beratung bei ihr. Zusammenfassend sagt die Juristin: „Wenn Einwanderung schneller und einfacher gelingen soll, dann ist dringend ein weiterer Abbau der Bürokratie und eine Verbesserung der personellen Besetzung bei den Behörden nötig.“ Fälle dauerhaft gelungener Einwanderung von Fachkräften aus Drittsaaten kennt Rimmele bisher nur wenige – würde sich aber über einen Erfahrungsaustausch mit Unternehmen freuen.

 

Weitere Informationen

Geflüchtete im Handwerk



 

Ihre Ansprechpartnerin

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Recht und Bildung
Migrationsbeauftragte

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Fax 07531 205-6405

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