RenteSteuern sparen durch betriebliche Altersvorsorge
2024 ist die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung gestiegen. Damit sparen Arbeitnehmer, die eine betriebliche Altersversorgung (bAV) über Entgeltumwandlung finanzieren, mehr an Steuern und Sozialabgaben. Darauf weist die SIGNAL IDUNA Gruppe hin.
Alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer bAV umzuwandeln. Diese Zahlungen sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) steuer- und sozialversicherungsfrei. Die BBG ist 2024 auf 90.600 Euro gestiegen. Damit können Beschäftigte nun 3.624 Euro pro Jahr, also 120 Euro mehr als bisher, steuer- und sozialabgabenfrei in eine bAV mit Entgeltumwandlung einzahlen.
Darüber hinaus sind Arbeitgeber verpflichtet, eingesparte Sozialabgaben an ihre Mitarbeiter weiterzugeben, wenn sie Teile ihres Lohns oder Gehaltes in eine bAV umwandeln. Dieser Arbeitgeberzuschuss beträgt 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. Mit Erhöhung der BBG ist auch der maximale Zuschuss 2024 gestiegen, und zwar auf knapp 544 Euro. Die bAV ist ein immer wichtigeres Standbein, um den Ruhestand finanziell abzusichern. Sie ist auch unter Renditegesichtspunkten fast unschlagbar. SIGNAL IDUNA halte laut Pressemeldung passende Instrumente bereit. Die Fondspolice SI Global Garant Invest (SIGGI) beispielsweise sei ein kapitalmarktnahes, nachhaltig ausgerichtetes Produkt mit verschiedenen Garantiekonzepten in der betrieblichen und privaten Altersversorgung.