Handwerkskammer unterstützt BetriebeTestangebotspflicht für Unternehmen
Gestern (13. April 2021) hat das Bundeskabinett eine Testangebotspflicht für Unternehmen verabschiedet. Damit kommen auf die Betriebe zusätzliche Belastungen zu, die kaum zu stemmen sind, wie Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz, betont. Kritisch sieht Hiltner auch die Tatsache, dass Betriebe die Tests zwar den Beschäftigten zur Verfügung stellen, diese das Angebot aber nicht verpflichtend annehmen müssten.
„Unsere Mitgliedsbetriebe, die oft klein strukturiert sind, müssen sich nun nicht nur um die schwierige Beschaffung von Tests kümmern, sondern auch, falls noch nicht geschehen, ein Testkonzept umsetzen und entsprechende Testzeiten einräumen. Schwer wiegen vor allem die zusätzlichen Kosten, die nun von unseren Unternehmen zu stemmen sind. Das stellt einige vor große Herausforderungen“, sagt Hiltner.
Unterstützung der Handwerkskammer
Die Handwerkskammer Konstanz hat daher Angebote entwickelt, um die Betriebe zu unterstützen. So könnten Mitgliedsunternehmen über die Handwerkskammer bei einem Kooperationspartner feste Kontingente sogenannter Selbst- oder Laientest bestellen: „Wir haben einen Anbieter gefunden, der Handwerksunternehmen zügig und zuverlässig geprüfte Tests zu einem fest ausgehandelten Preis auch in größeren Mengen liefern kann,“ so Hiltner. Auch von geschultem Personal durchzuführende Schnelltests seien dort verfügbar. Die zur Verfügung gestellten Tests seien laut Aussage des Anbieters allesamt vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen und zertifiziert.
Corona-Tests für Mitgliedsbetriebe
Zudem biete die Handwerkskammer Hilfestellungen bei der Erstellung und Umsetzung eines Testkonzepts im Betrieb an: „Wir haben geschulte Berater für alle Fragen rund um das Testen. Zusätzlich finden Unternehmen auf unserer Homepage ein Videotutorial zum Thema Testkonzept“, erläutert Hiltner.
„Wir setzen wirklich alle Hebel in Bewegung, um unseren Betriebe jetzt schnell unter die Arme zu greifen. Damit leisten wir einen entscheidenden Beitrag, um die beschlossene Testangebotspflicht überhaupt zu ermöglichen. Allerdings stellt sich für uns nach wie vor die Frage nach der Kostenübernahme der vorzuhaltenden Tests durch den Staat, um die Wirtschaft nicht weiter zusätzlich zu belasten“, sagt Hiltner.