
Informationen für AusbildungsbetriebeÜberbetriebliche Ausbildung (ÜBA)
In vielen Ausbildungsberufen wird das betriebliche Lernen durch überbetriebliche Kurse erweitert. Sie ergänzen mit praktischen Unterweisungen die Ausbildung in den Betrieben. Die überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) soll einen modernen technischen Standard garantieren und alle Auszubildenden gleichermaßen auf die Prüfungen vorbereiten.
Die Kurse sind Bestandteil der Ausbildung. Die Auszubildenden sind deshalb vom Betrieb freizustellen. Weitere Informationen erhalten Sie direkt zusammen mit der Einladung zur ÜBA.
Als Ausbildungsbetrieb haben Sie das Recht, sich jederzeit vor Ort über das Verhalten und den Leistungsstand Ihres Auszubildenden zu informieren. Die Einladung zu den überbetrieblichen Lehrgängen erfolgt automatisch.