FördermöglichkeitenWeiterbildung fördern lassen
Ohne Weiterbildung geht es im Beruf oft nicht weiter. Für viele Vorhaben gibt es unterschiedliche Finanzhilfen und Förderprogramme, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen.
Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG)
Das Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Förderung von Aufstiegsfortbildungen für Fachkräfte. Angehende Meister, Techniker und Betriebswirte können für ihre Fortbildung Zuschüsse und zinsbegünstigte Darlehen erhalten.
Gefördert werden Fortbildungen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen und die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach der Handwerksordnung (HwO), dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- und Landesrecht vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss von 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einem Erfolgsbonus von 50 Prozent bei bestandener Fortbildungsprüfung auf das Restdarlehen der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Wer die Meisterschule in Vollzeit besucht, kann zusätzlich einen einkommens- und vermögensabhängigen monatlichen Zuschuss zum Unterhalt beantragen.
Einen Antrag stellen können deutsche Staatsangehörige sowie Ausländer aus den EU/EWR-Staaten mit Daueraufenthaltsrecht in Deutschland. Eine Altersgrenze besteht nicht.
Meisterprämie
Seit Anfang des Jahres 2020 gibt es vom Land Baden-Württemberg die Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro. Sie kann direkt bei der Handwerkskammer beantragt werden.
Die Prämie gilt für alle Meisterabsolventen im Handwerk, die nach dem 1. Januar 2020 ihre Prüfung erfolgreich absolviert haben.
Die erfolgreiche Prüfung zur Handwerksmeisterin oder zum Handwerksmeister muss durch die Vorlage des Meisterprüfungszeugnisses nachgewiesen werden. Es zählen Abschlüsse nach dem Handwerksregister A und B. Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann die Prämie auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden.
Stipendien
Gute Leistungen während Ausbildung und Beruf zahlen sich nicht nur in Ihrem Betrieb aus. Wenn Sie besonders erfolgreich sind und sich beruflich weiterentwickeln wollen, sind Sie vielleicht ein Kandidat für ein Stipendium.
Aufstiegs- und Weiterbildungsstipendium
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) unterstützt mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowohl Berufsanfänger als auch Berufserfahrene, die sich weiterbilden möchten. Junge Arbeitnehmer oder Arbeitssuchende unter 25 werden mit dem Weiterbildungsstipendium gefördert, älter mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung mit dem Aufstiegsstipendium. Für beide sind gute Leistungen in Ausbildung und Beruf erforderlich. Wer sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben möchte, sollte beachten, dass der Antrag vor Seminarbeginn gestellt werden muss.
Baden-Württemberg-STIPENDIUM
Mit der Vergabe des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs fördert die Baden-Württemberg Stiftung den internationalen Austausch von Studierenden und jungen Berufstätigen. Damit wird sowohl jungen Menschen aus Baden-Württemberg ermöglicht, einige Zeit im Ausland zu verbringen, als auch ausländischen Stipendiatinnen und Stipendiaten, Baden-Württemberg kennenzulernen.
Es gibt sechsverschiedene Programmlinien, darunter die Förderlinie „Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Berufstätige“. Gefördert werden berufsbezogene Betriebspraktika, Hospitanzen und schulische Weiterbildungen von Personen mit einem überdurchschnittlich guten Berufsabschluss und mindestens einem Jahr Berufserfahrung.
Eine Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt drei bis maximal vier Mal im Jahr. Von der Bewerbung bis zur Entscheidung vergehen in der Regel drei bis vier Monate.
Bewerbungen laufen über das dazugehörige Onlineportal der Baden-Württemberg-Stiftung.
Fachkursförderung für Kurse an der Bildungsakademie
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt berufliche Weiterbildungsangebote aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Auch bei zahlreichen technischen und kaufmännischen Kursen der Bildungsakademie können Teilnehmende aus Baden-Württemberg von einer um 25 Prozent reduzierten Teilnahmegebühr profitieren. Wer 55 oder älter ist oder keinen Berufsabschluss hat, zahlt sogar nur die Hälfte.
Für die Mehrzahl der Angebote, vom Tagesseminar bis hin zur mehrwöchigen Fortbildung, kann eine Fachkursförderung in Anspruch genommen werden – und das ganz ohne zusätzlichen Papierkram, denn die Fachkursförderung beantragt die Bildungseinrichtung. Solange die Fördertöpfe voll sind, profitieren die Teilnehmer automatisch von den reduzierten Gebühren.