Empfehlungen der Handwerkskammer für den Umgang mit AzubisWenn die Berufsschule geschlossen hat
Vom 17. März bis 19. April 2020 sind alle Bildungseinrichtungen des Landes geschlossen, auch Berufsschulen und die Bildungsakademien der Handwerkskammer Konstanz.
Können Auszubildende nun uneingeschränkt im Betrieb ausgebildet werden?
Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer empfehlen, den Azubis genügend Zeit für die Bearbeitung von Aufgaben und zum Lernen zu geben. Ob die Aufgaben von zuhause aus oder im Betrieb erledigt werden, hängt von den Aufgaben und der Ausstattung des Betriebs ab. Wenn etwa mit Units und Moodle gearbeitet werden soll, müssen im Betrieb Internet-Arbeitsplätze vorhanden sein. Wird der Lernort nachhause verlagert, wird die Lernzeit als reguläre Ausbildungszeit angerechnet. Informationen zu den Lerninhalten bekommen Sie über die Berufsschule und deren Lehrkräfte.
Sinnvoll ist auch, dass Azubis die durch die Berufsschulschließung freigewordene Zeit nun zur Prüfungsvorbereitung oder zum Schreiben des Berichtshefts nutzen. Auch Fachberichte oder ähnliches können zur Vertiefung der Berufstheorie in den Ausbildungsnachweis aufgenommen werden.
Da auch Nachhilfeträger geschlossen sind, sollten schwächere Azubis anderweitig unterstützt werden und am besten unter Aufsicht und mit Hilfe des Ausbilders lernen. Die Theorie darf in diesen Zeiten nicht auf der Strecke bleiben.