AusbildungWie schreibt man ein Ausbildungszeugnis?
Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses muss der Ausbildungsbetrieb seinem oder seiner Auszubildenden ein schriftliches Zeugnis ausstellen. Das schreibt das Berufsbildungsgesetz vor. Ob die Ausbildung erfolgreich beendet oder vorzeitig abgebrochen wurde, spielt dabei keine Rolle; auch nicht, ob der oder die Auszubildende ein solches Zeugnis überhaupt haben will.
Was muss das Ausbildungszeugnis enthalten?
Wie alle Arbeitszeugnisse ist auch das Ausbildungszeugnis stark formalisiert und reglementiert – hinsichtlich seiner Form und der darin enthaltenen Formulierungen, aber auch, was seinen Inhalt und Aufbau betrifft.
Form und Formulierungen
Das Zeugnis muss maschinell geschrieben sein, vom Arbeitgeber bzw. Ausbilder unterschrieben und auf Firmenpapier ausgedruckt werden. Rein digitale Formen wie E-Mail, Word- oder PDF-Dateien sind nicht zulässig, können aber zusätzlich angeboten werden.
Das Zeugnis muss das Datum der Ausstellung enthalten und darf weder Rechtschreib- oder Grammatikfehler noch irgendwelche Hervorhebungen (Anführungszeichen, Fett- oder Kursivdruck, Unterstreichungen) oder Anmerkungen enthalten. Selbstverständlich sollte es in ordentlichem und sauberem Zustand übergeben werden.
Die Sätze müssen klar und verständlich sein. Es geht darum, wohlwollende und ehrliche Aussagen zu treffen, die den weiteren Werdegang des oder der Auszubildenden nicht behindern. Dabei stehen in der Praxis des Verfassens und Interpretierens von Zeugnissen bestimmte Formulierungen für bestimmte Noten.
Aufbau und Struktur
Aufbau und Struktur des Ausbildungszeugnisses hängen davon ab, ob ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis erstellt werden soll. Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, was ein einfaches Ausbildungszeugnis alles enthalten muss. Der oder die Auszubildende kann auch ein sogenanntes „qualifiziertes“ Ausbildungszeugnis verlangen, in dem Sie dann zusätzlich noch deren Verhalten und Leistungen bewerten müssen. Am besten eignet sich die folgende Reihenfolge:
- Überschrift („Ausbildungszeugnis“)
- Einleitung mit Anrede, Vor- und Nachname, Nennung des Ausbildungsberufs, des Ausbildungsbetriebs sowie dem Beginn und Ende der Ausbildung. Wurde die Ausbildungsdauer verkürzt, können Sie auch das an dieser Stelle erwähnen.
- Hauptteil des Zeugnisses ist die Tätigkeitsbeschreibung, in der Stationen und Inhalte der Ausbildung, betriebliche und außerbetriebliche Ausbildungsorte sowie die erlangten Fähigkeiten und Kenntnisse stehen sollten.
- Leistungsbeurteilung (z.B. Fachwissen, Auffassungsgabe, Engagement, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit, Effizienz)
- Verhalten (gegenüber Kollegen, Kunden, Vorgesetzten, Kooperationsfähigkeit)
- Prüfungsvermerk (Notiz zur bestandenen Abschlussprüfung)
- Beendigungsgrund, wenn gewünscht
- Schlussformel (gute Wünsche für den weiteren Lebensweg oder auch Bedauern des Weggangs)
- Unterschriften des Betriebsinhabers bzw. Geschäftsführer und eventuell auch des zuständigen Ausbilders.
Was darf nicht im Ausbildungszeugnis stehen?
Keinesfalls nennen
- Abmahnungen
- Außerbetriebliches Verhalten
- Einkommen
- Einmaliges Fehlverhalten oder einmalige Fehlleistungen
- Fehlzeiten oder Freistellungen
- Krankheiten
- Laufende Ermittlungsverfahren
- Private Angaben (z.B. Religion, Weltanschauung, ethnische Herkunft, sexuelle Identität, Behinderung)
- Tätigkeit in einer Interessenvertretung
Nur unter Umständen nennen
- Elternzeit nur bei wesentlicher Unterbrechung der Ausbildung
- Krankheitszeiten nur ab 50 % Fehlzeit
- Kündigungsgrund nur, wenn sie betriebsbedingt erfolgte oder der/die Auszubildende die Angabe verlangt
- Straftaten nur, wenn sie im Zusammenhang mit dem Ausbildungsverhältnis standen
Gut zu wissen
Das Ausbildungszeugnis sollte spätestens am letzten Ausbildungstag persönlich im Betrieb übergeben werden. Nur wenn der Aufwand dafür viel zu hoch wäre (wenn der oder die Auszubildende z.B. bereits in eine andere Stadt gezogen ist), ist eine Übermittlung auf dem Postweg zulässig.
Da das Ausbildungszeugnis so formalisiert und reglementiert ist, gibt es im Internet zahlreiche kostenfreie Tools, die bei der Erstellung helfen.
Bei Verwendung eines Online Ausbildungszeugnis-Generators möchten wir zu bedenken geben, dass er vornehmlich als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen ist. Betriebliche Gegebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles können hier nicht berücksichtigt werden. Der Generator ist also nicht von vornherein auf Ihre speziellen Belange zugeschnitten und möglicherweise nicht 1:1 auf Ihren Fall übertragbar. Nutzen Sie die Möglichkeit einer Beratung durch die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Konstanz. Eine Haftung für den Inhalt der entstandenen Zeugnisse kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind ohne Gewähr.