Ein Konditor bei der Arbeit
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Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllenZulassung zur Meisterprüfung

Im Handwerk wird zwischen zulassungspflichtigen (Anlage A der Handwerksordnung) und zulassungsfreien (Anlage B der Handwerksordnung) Berufen unterschieden. Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen will, braucht in der Regel eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung. Bei zulassungsfreien Handwerksberufen ist dagegen kein Qualifikationsnachweis nötig, eine Meisterprüfung kann trotzdem abgelegt werden.

Zulassungsvoraussetzungen im zulassungspflichtigen Handwerk

Zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk wird zugelassen:

  • wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat;
  • wer in einem damit verwandten Handwerk eine Gesellenprüfung bestanden hat;
  • wer eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat;
  • wer eine andere Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, mindestens zwei Jahre gearbeitet hat.

Zulassungsvoraussetzungen im zulassungsfreien Handwerk

Zur Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk wird zugelassen:

  • wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Für die Ablegung des Teil III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung.

Zulassung zur Meisterprüfung beantragen

  • Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung herunterladen und vollständig ausfüllen:
     Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung
  • Den ausgefüllten Antrag sowie die nötigen Nachweisdokumente in das untenstehende Online-Formular uploaden und die weiteren Felder ausfüllen.
  • Das Online-Formular absenden.

Zulassung zur Meisterprüfung

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Anrede

Datei-Uploads

Für Ihren Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung benötigen wir neben dem vollständig ausgefüllten Antrag im pdf-Format auch Kopien Ihres Gesellen- oder Abschlussprüfungszeugnisses und eines gültigen Ausweisdokuments. Sollten Sie Ihren Lebenslauf nicht in den Antrag kopiert haben, dann können Sie ihn ebenfalls unten hochladen.

Dateigröße max. 10 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf, .jpeg, .png, .tiff, .gif

Dateigröße max. 5 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf, .jpeg, .png, .tiff, .gif

Dateigröße max. 5 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf, .jpeg, .png, .tiff, .gif

Folgende Dokumente sind als Ausweisdokumente zulässig:

Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Kopie der Geburtsurkunde.

Dateigröße max. 5 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf, , .docx, .jpeg, .png, .tiff, .gif

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