Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllenZulassung zur Meisterprüfung
Im Handwerk wird zwischen zulassungspflichtigen (Anlage A der Handwerksordnung) und zulassungsfreien (Anlage B der Handwerksordnung) Berufen unterschieden. Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen will, braucht in der Regel eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung. Bei zulassungsfreien Handwerksberufen ist dagegen kein Qualifikationsnachweis nötig, eine Meisterprüfung kann trotzdem abgelegt werden.
Zulassungsvoraussetzungen im zulassungspflichtigen Handwerk
Zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk wird zugelassen:
- wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat;
- wer in einem damit verwandten Handwerk eine Gesellenprüfung bestanden hat;
- wer eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat;
- wer eine andere Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, mindestens zwei Jahre gearbeitet hat.
Zulassungsvoraussetzungen im zulassungsfreien Handwerk
Zur Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk wird zugelassen:
- wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Für die Ablegung des Teil III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung.
Zulassung zur Meisterprüfung beantragen
- Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung herunterladen und vollständig ausfüllen:
Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung - Den ausgefüllten Antrag sowie die nötigen Nachweisdokumente in das untenstehende Online-Formular uploaden und die weiteren Felder ausfüllen.
- Das Online-Formular absenden.