Berufe A-Z - Brauer und Mälzer (m/w/d)
Alles, was man wissen sollte
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 933,00 € |
2. Lehrjahr: | 1019,00 € |
3. Lehrjahr: | 1139,00 € |
4. Lehrjahr: | 1225,00 € |
Eine Haftung für die Inhalte kann nicht übernommen werden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.