Gruppenfoto des Maler-Ausbildungsverbunds "Buntstifte"
Buntstifte. Der Maler-Ausbildungsverbund
Die "Buntstifte" machen es vor: Sechs Malerbetriebe aus Österreich und Deutschland bündeln ihre Kräfte und vermitteln ihr jeweiliges Spezialwissen an die Lehrlinge.

Zukunft sichern trotz CoronaAusbildung im Verbund

Bei einer Verbundausbildung schließen sich zwei oder mehrere ausbildungsberechtigte Betriebe zusammen und führen die Ausbildung gemeinsam durch. Dies ermöglicht vor allem kleinen und spezialisierten Betrieben trotz ihrer Größe oder Ausrichtung Ausbildungsplätze anzubieten: Ausbildungsinhalte, die ein Betrieb nicht abdecken kann, werden von einem anderen übernommen. Wie die Ausbildungsinhalte auf die beteiligten Betriebe verteilt werden, wird schriftlich festgehalten. So wird sichergestellt, dass dem Auszubildenden alle notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt werden.

Die rechtlichen Grundlagen für die Verbundausbildung sind § 10 (Vertrag) und § 27 (Eignung der Ausbildungsstätte) des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).

„Jetzt nicht locker lassen“: Appell von Raimund Kegel

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Vorteile

  • Betriebe, die noch wenig Erfahrung im Bereich Ausbildung haben, können sich mit einem routinierteren Betrieb zusammentun und so von dessen Erfahrungen profitieren.
  • Spezialisierte Betriebe haben die Möglichkeit, eine ganzheitliche Ausbildung im Verbund mit einem Partnerbetrieb durchzuführen.
  • Zwischen den beteiligten Betrieben entstehen oft enge und für beide Seiten profitable Geschäftsbeziehungen.
  • Auszubildende, die in einer Verbundausbildung lernen, haben die Möglichkeit, aus unterschiedlichen Erfahrungsschätzen der beteiligten Betriebe zu schöpfen. Lernen in unterschiedlichen Aufgabenbereichen bedeutet oft einen höheren fachlichen und auch persönlichen Kompetenzzuwachs.
  • Die Teamfähigkeit der selbst ausgebildeten Mitarbeitenden und die Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen sind erhöht.

Voraussetzungen

Bei allen Verbundpartnern muss ein Ausbilder vor Ort sein.

Die Ausbildungsinhalte und einzelnen Abschnitte der Ausbildung werden von den Verbundpartnern in einem gemeinsamen Ausbildungsplan festgelegt. Zusätzlich wird ein Kooperationsvertrag zwischen den Verbundpartnern geschlossen, der die Rahmenbedingungen regelt.

Modelle

Für eine Ausbildung im Verbund sind vier Modelle denkbar:

Dieses Modell ist die häufigste Form der Verbundausbildung im Handwerk: Der Leitbetrieb (auch Stammbetrieb genannt) schließt einen Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden. Zusätzlich wird ein Kooperationsvertrag zwischen dem Leitbetrieb und dem/den Partnerbetrieb/en (auch Kooperationsbetrieb oder Verbundpartner genannt) geschlossen. Als Anlage wird ein Ausbildungsplan beigefügt, aus dem hervorgeht, wer wann welche Inhalte vermittelt (z. B. eine entsprechend markierte Ausbildungsordnung).

Der Leitbetrieb ist der Vertragspartner des Auszubildenden und hat damit auch alle Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag. Er zahlt z.B. die Ausbildungsvergütung aus. Wie der Leitbetrieb und der/die Partnerbetrieb/e den finanziellen Ausgleich intern regeln, hält der Kooperationsvertrag fest. Ob der Auszubildende nur wenige Wochen oder mehrere Monate im Partnerbetrieb verbringt, ist im Einzelfall zu entscheiden.
Bei diesem Modell wird der Auszubildende für eine bestimmte Zeit zu einer Bildungseinrichtung oder einem anderen Unternehmen geschickt. Den Ausbildungsvertrag schließt der Stammbetrieb ab, der auch für die von ihm in Auftrag gegebenen extern erbrachten Ausbildungsleistungen aufkommt.

Meist handelt es sich bei den Kooperationspartnern um Bildungsträger. Diese Form der Verbundausbildung ähnelt dem Teil der überbetrieblichen Ausbildung, die sich im Handwerk etabliert hat.
Das Ausbildungskonsortium ist ein lockerer Zusammenschluss mehrerer Betriebe, die untereinander ihre Auszubildenden austauschen. Die Auszubildenden schließen den Lehrvertrag mit ihrem Stammbetrieb ab, der auch die Ausbildungsvergütung zahlt. Das heißt: Jeder Betrieb zahlt und haftet für seinen eigenen Auszubildenden. Der Austausch unter den Betrieben erfolgt flexibel.

Auch in diesem Modell wird ein Kooperationsvertrag geschlossen und ein gemeinsamer Ausbildungsplan erstellt.
In diesem Modell schließen sich Betriebe zu einem Verein zusammen. Der Verein ist dann der Vertragspartner des Auszubildenden und hat somit auch die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Die Betriebe teilen sich die Ausbildungsvergütung.

Ein gelungenes Beispiel für einen Ausbildungsverein ist der Malerverbund „Buntstifte“. Sehen Sie selbst:

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Ablauf

  1. Ausbildungsberechtigung prüfen.
  2. Informationen bei der Kammer einholen
  3. Einen oder mehrere ausbildungsberechtigte/n Kooperationsbetrieb/e suchen.
  4. Sich für ein Modell (z. B. Leitbetrieb mit Partnerbetrieb) entscheiden.
  5. Im Kooperationsvertrag mit dem Partnervertrieb festlegen, wer wann welche Inhalte vermittelt und wer welche Kosten trägt. Berücksichtigen Sie dabei auch Schulzeiten, Betriebsferien, Schulferien, ÜBA-Zeiten, größere Projekte, etc. Klar kommuniziert werden sollte auch, wer dem Auszubildenden im Partnerbetrieb weisungsbefugt und für die Vermittlung der Inhalte verantwortlich ist.
  6. Fragen zur Versicherung (BG, Haftpflicht) klären.
  7. Zuschuss beantragen.
  8. Lehrvertrag und Kooperationsvertrag abschließen und beide Dokumente bei der Handwerkskammer einreichen.
  9. Den oder die Auszubildende/n informieren
  10. Termine festlegen, an denen Sie sich gemeinsam über die Ausbildung austauschen (Wie läuft die Kommunikation? Sind wir im Zeitplan? Wer kümmert sich um die Prüfungsvorbereitung? Kommt der Auszubildende mit dem Wechsel klar?).
  11. Mit dem Kooperationsbetrieb in Kontakt stehen und sich regelmäßig austauschen, auch um über das Bestehen der Probezeit zu sprechen. Lassen Sie sich dabei von den Ausbildungsberatern/innen der Handwerkskammer unterstützen.

Fördermöglichkeiten

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg fördert die Ausbildung im Verbund, damit auch Betriebe, die nicht das gesamte Spektrum der Ausbildungsordnung abdecken, ausbilden können.

Im Regelfall muss die Ausbildung im Kooperationsbetrieb mindestens 20 Wochen betragen. Der Stammbetrieb erhält pro Ausbildungsplatz einmalig eine Förderung in Höhe von 4.000 €.

Der Antrag muss spätestens vor Beginn der Ausbildung im Partnerbetrieb gestellt werden. Der Stammbetrieb muss mindestens 50 % der Ausbildung durchführen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums sowie im Merkblatt „Azubi im Verbund“.

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Bernd Gabele

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