Zukunft sichern trotz CoronaAusbildung im Verbund
Bei einer Verbundausbildung schließen sich zwei oder mehrere ausbildungsberechtigte Betriebe zusammen und führen die Ausbildung gemeinsam durch. Dies ermöglicht vor allem kleinen und spezialisierten Betrieben trotz ihrer Größe oder Ausrichtung Ausbildungsplätze anzubieten: Ausbildungsinhalte, die ein Betrieb nicht abdecken kann, werden von einem anderen übernommen. Wie die Ausbildungsinhalte auf die beteiligten Betriebe verteilt werden, wird schriftlich festgehalten. So wird sichergestellt, dass dem Auszubildenden alle notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt werden.
Die rechtlichen Grundlagen für die Verbundausbildung sind § 10 (Vertrag) und § 27 (Eignung der Ausbildungsstätte) des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).
„Jetzt nicht locker lassen“: Appell von Raimund Kegel
Vorteile
- Betriebe, die noch wenig Erfahrung im Bereich Ausbildung haben, können sich mit einem routinierteren Betrieb zusammentun und so von dessen Erfahrungen profitieren.
- Spezialisierte Betriebe haben die Möglichkeit, eine ganzheitliche Ausbildung im Verbund mit einem Partnerbetrieb durchzuführen.
- Zwischen den beteiligten Betrieben entstehen oft enge und für beide Seiten profitable Geschäftsbeziehungen.
- Auszubildende, die in einer Verbundausbildung lernen, haben die Möglichkeit, aus unterschiedlichen Erfahrungsschätzen der beteiligten Betriebe zu schöpfen. Lernen in unterschiedlichen Aufgabenbereichen bedeutet oft einen höheren fachlichen und auch persönlichen Kompetenzzuwachs.
- Die Teamfähigkeit der selbst ausgebildeten Mitarbeitenden und die Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen sind erhöht.
Voraussetzungen
Bei allen Verbundpartnern muss ein Ausbilder vor Ort sein.
Die Ausbildungsinhalte und einzelnen Abschnitte der Ausbildung werden von den Verbundpartnern in einem gemeinsamen Ausbildungsplan festgelegt. Zusätzlich wird ein Kooperationsvertrag zwischen den Verbundpartnern geschlossen, der die Rahmenbedingungen regelt.
Modelle
Für eine Ausbildung im Verbund sind vier Modelle denkbar:
Ablauf
- Ausbildungsberechtigung prüfen.
- Informationen bei der Kammer einholen
- Einen oder mehrere ausbildungsberechtigte/n Kooperationsbetrieb/e suchen.
- Sich für ein Modell (z. B. Leitbetrieb mit Partnerbetrieb) entscheiden.
- Im Kooperationsvertrag mit dem Partnervertrieb festlegen, wer wann welche Inhalte vermittelt und wer welche Kosten trägt. Berücksichtigen Sie dabei auch Schulzeiten, Betriebsferien, Schulferien, ÜBA-Zeiten, größere Projekte, etc. Klar kommuniziert werden sollte auch, wer dem Auszubildenden im Partnerbetrieb weisungsbefugt und für die Vermittlung der Inhalte verantwortlich ist.
- Fragen zur Versicherung (BG, Haftpflicht) klären.
- Zuschuss beantragen.
- Lehrvertrag und Kooperationsvertrag abschließen und beide Dokumente bei der Handwerkskammer einreichen.
- Den oder die Auszubildende/n informieren
- Termine festlegen, an denen Sie sich gemeinsam über die Ausbildung austauschen (Wie läuft die Kommunikation? Sind wir im Zeitplan? Wer kümmert sich um die Prüfungsvorbereitung? Kommt der Auszubildende mit dem Wechsel klar?).
- Mit dem Kooperationsbetrieb in Kontakt stehen und sich regelmäßig austauschen, auch um über das Bestehen der Probezeit zu sprechen. Lassen Sie sich dabei von den Ausbildungsberatern/innen der Handwerkskammer unterstützen.
Fördermöglichkeiten
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg fördert die Ausbildung im Verbund, damit auch Betriebe, die nicht das gesamte Spektrum der Ausbildungsordnung abdecken, ausbilden können.
Im Regelfall muss die Ausbildung im Kooperationsbetrieb mindestens 20 Wochen betragen. Der Stammbetrieb erhält pro Ausbildungsplatz einmalig eine Förderung in Höhe von 4.000 €.
Der Antrag muss spätestens vor Beginn der Ausbildung im Partnerbetrieb gestellt werden. Der Stammbetrieb muss mindestens 50 % der Ausbildung durchführen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums sowie im Merkblatt „Azubi im Verbund“.