
AusbildungAusbildungsvertrag digital
Ihr direkter Weg zum Online-Ausbildungvertrag:
Online-Formular: Ausbildungsvertrag digital
So reichen Sie den Ausbildungsvertrag ein
Für Auszubildende, die aus dem Nicht-EU-Ausland eingestellt werden sollen, gilt ein anderes Eintragungsverfahren. Besuchen Sie dafür bitte unsere Webseite Auszubildende aus dem Ausland.
Bitte füllen Sie alle Felder des Ausbildungsvertrags vollständig aus. Ausfüllhilfen finden Sie auf den folgenden Webseiten:
- für den Ausbildungsbetrieb
- für den/die Auszubildende/n
- für die Handwerkskammer
- zur weiteren Verwendung
An die Handwerkskammer Konstanz (Ausbildung und Prüfung, Webersteig 3, 78462 Konstanz) senden Sie nun per Post die folgenden Unterlagen:
- 4 vollständig ausgefüllte und unterschriebene Ausbildungsverträge und den Antrag auf Eintragung
- Bei Auszubildenden unter 18 Jahren: eine gut lesbare Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung gem. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz. Nur mit dieser Anlage kann der Ausbildungsvertrag eingetragen werden.
Eine frühzeitige Zusendung ist wichtig, damit Ihr/e Auszubildende/r rechtzeitig zur ÜBA eingeladen und für den richtigen Prüfungszeitraum berücksichtigt wird. Der Postweg sowie die Zusendung aller Vertragsexemplare ist unerlässlich, damit die Eintragung auf allen Originalen vermerkt ist.
Umschulung
Der Prozess zum Umschulungsvertrag funktioniert etwas anders als das Verfahren zum Ausbildungsvertrag. Wenn Sie einen Umschulungsvertrag benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an Kathrin Löble, Cathrin Meyer oder Anna Mickler.
Bei Fragen zum digitalen Ausbildungsvertrag helfen wir gerne weiter.