SonderbeitragDer Ausbildungsfinanzausgleich (AFA) sichert die überbetriebliche Ausbildung
Mit dem Sonderbeitrag für den Ausbildungsfinanzausgleich – kurz AFA – wird die überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) in den unterschiedlichen Handwerksberufen mitfinanziert.
Ihren jährlichen Beitrag leisten dabei alle betroffenen Unternehmen, unabhängig davon, ob sie selbst Nachwuchs ausbilden oder nicht. Der AFA ist damit ein wichtiger Baustein für die immer brisanter werdende Fachkräftesicherung.
Grundsätzlich gilt:
- Die Grundsätze der Beitragserhebung sind in der Beitragsordnung geregelt.
- Die Höhe der Beitragssätze wird jährlich von der Vollversammlung beschlossen und in der Deutschen Handwerks Zeitung veröffentlicht (siehe amtliche Bekanntmachungen).
Die AFA-Beiträge helfen mit, alle in den Werkstätten entstehenden Kosten beispielsweise für Verbrauchs-, Lehr- und Lernmittel sowie die Gehälter der Lehrmeister und Dozenten zu decken. Diese Posten werden den jeweiligen Berufen direkt zugeordnet. Außerdem werden auch die Kosten für die Ausstattung der Werkstätten sowie anteilige Gemein- und Verwaltungskosten damit beglichen.
Die überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) ist eine praktische Unterweisung, die die Ausbildung in den Betrieben sinnvoll ergänzt. Die Auszubildenden werden in den Werkstätten der Bildungsakademie von Handwerksmeisterinnen und -meistern trainiert. Die ÜBA soll einen modernen technischen Standard garantieren und alle Auszubildenden gleichermaßen auf die Prüfungen vorbereiten.
Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Flyer zum Ausbildungsfinanzausgleich.